Betriebsrente: Bundesregierung plant Gesetz für verbesserte betriebliche Altersvorsorge
Die Bundesregierung will Betriebsrenten attraktiver machen. Denn Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas möchte mehr Beschäftigte in die betriebliche Altersversorgung bringen (bAV). In einem neuen Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden nun die Pläne fixiert. Besonders kleine Unternehmen und Geringverdienende sollen profitieren.

Anfang Juli 2025 hatte sich die Bundesregierung auf ein Rentenpaket geeinigt und dabei vor allem mit einer vorgezogenen Einführung der ausgeweiteten Mütterrente für Aufsehen gesorgt. Diese soll nun bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und damit ein Jahr früher als bisher angenommen. Zudem soll die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 verlängert werden. Einhergehend damit wird auch die Strategie der ‚doppelten Haltelinie‘ der Vergangenheit angehören. Die Festschreibung des Beitragssatzes bei unter 20 Prozent soll also nicht nach 2025 fortgesetzt werden.
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Eigentlich war für den Herbst ein zweites Rentenpaket angekündigt worden. Darin sollen unter anderem die Aktivrente, Frühstartrente sowie das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthalten sein. Doch nun sind bereits die Pläne rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) durchgesickert. Diese spielt in Deutschland eine wichtige Rolle für die Altersvorsorge, erreicht jedoch nicht die gewünschte Verbreitung: Bislang nutzen nur etwa 52 Prozent der Beschäftigten eine Betriebsrente. Besonders bei KMU und Geringverdienenden besteht Nachholbedarf. Die Einführung des Sozialpartnermodells durch das Erste Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte 2018 bereits eine Verbesserung bringen, stieß jedoch auf geringe Resonanz. Die Ampel-Regierung wollte mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz gezielt nachsteuern und hatte unter anderem eine Erweiterung des Sozialpartnermodells sowie eine automatisierte Entgeltumwandlung angedacht. Doch das vorzeitige Ende der Koalition bedeutete auch für die Pläne das Aus.
Inzwischen gibt es einen neuen Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Darüber berichtete zunächst die "Süddeutsche Zeitung". Der Entwurf sieht umfassende Maßnahmen vor, um die Verbreitung von Betriebsrenten insbesondere bei kleinen Unternehmen und Geringverdienenden zu steigern. Ein zentraler Hebel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleinere Betriebe. Diese sollen künftig einfacher Betriebsrenten im Rahmen von Betriebsvereinbarungen einführen können. Auch die sogenannte Opting-Out-Regelung soll erleichtert werden: Beschäftigte wären automatisch in eine bAV eingebunden, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Zudem wird eine Entbürokratisierung angekündigt, um den Zugang zur bAV attraktiver zu gestalten.
Für Unternehmen rückt das Sozialpartnermodell in den Fokus. Es erlaubt Arbeitgebern, lediglich für die Beitragszahlung einzustehen und eben nicht für die garantierte Rentenhöhe. Dies reduziert die Haftungsrisiken erheblich und könnte die bAV für viele Arbeitgeber wirtschaftlich interessanter machen. Auch Unternehmen, die nicht selbst Mitglied eines Sozialpartnermodells sind, sollen sich künftig bestehenden Modellen anschließen können. Das könnte aber herausfodernd werden. Denn die Vorausetzung dafür ist, dass die Arbeitnehmer zustimmen und es ein Modell in der eigenen Branche gibt.
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Besonders für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.898 Euro bringt der Entwurf Vorteile: Sie sollen von einer erweiterten steuerlichen Förderung profitieren. Für Unternehmen könnte es künftig sogar einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent pro investiertem Euro geben und damit ein starkes Argument für die betriebliche Altersvorsorge als Bestandteil der Gesamtvergütung. Zudem sollen Pensionskassen künftig flexibler agieren dürfen, insbesondere bei der Risikosteuerung im Ansparprozess. So könnten auch höhere Renditen möglich sein.
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