Im Zentrum der Kritik: Der Eindruck, KSTR-11 sei selbst Versicherungsvermittler. Tatsächlich liegt jedoch keine entsprechende Zulassung vor. Der BVK hat deshalb eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung ausgesprochen. In einer Mitteilung heißt es, das Vorgehen verstoße gegen das Lauterkeitsrecht sowie gegen handelsrechtliche Grundsätze wie Firmenklarheit und Firmenwahrheit.

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„Für Verbraucher wie für Marktteilnehmer ist es absolut irreführend, wenn sich ein Marktteilnehmer als Versicherungsvermittler bezeichnet, obwohl er das tatsächlich nicht ist“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Besonders problematisch sei dabei, dass über die Website keine qualifizierte Beratung stattfinde und zentrale Informationen zu den Versicherungsprodukten nicht transparent vermittelt würden.

Der Verband sieht in dem Geschäftsmodell auch einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zusätzlich verweist der BVK auf die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die einheitliche Standards für Transparenz, Dokumentation und Beratungspflichten in allen Vertriebswegen schaffen soll.

„Verbraucher haben ein Recht darauf, dass sie fair, transparent, gesetzestreu und zutreffend informiert werden“, betont Heinz. „Schließlich wird hier mit der Bezeichnung Versicherungsvermittler eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die schlicht so nicht besteht. Das ist haarsträubend für ein so großes Handelsunternehmen.“

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Der Verband fordert die sofortige Unterlassung und eine strafbewehrte Verpflichtungserklärung. Zudem werden die Aufsichtsbehörden dazu aufgerufen, derartige Vertriebskonstruktionen auf den Prüfstand zu stellen.