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Rentner in Deutschland können sich ab dem 1. Juli 2025 über eine neuerliche Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Der Bundesrat hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 einstimmig zugestimmt, womit der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung bundeseinheitlich um 3,74 Prozent angehoben wird. Der neue Rentenwert beträgt damit 40,79 Euro.

Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat. Der Rentenwert bestimmt, wie viel ein einzelner Rentenpunkt wert ist, den Versicherte im Laufe ihres Erwerbslebens durch Beitragszahlungen sammeln.

Auch die Alterssicherung der Landwirte wird angepasst: Der dort geltende allgemeine Rentenwert steigt von 18,15 auf 18,83 Euro. Darüber hinaus werden in der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag des Pflegegeldes erhöht. Der Mindestbetrag werde künftig bei 462 Euro im Monat liegen. Der Höchstbetrag des Pflegegeldes wurde auf 1.838 Euro monatlich festgesetzt.

Diese Rentenanpassung ist Teil des gesetzlich vorgesehenen Mechanismus zur jährlichen Überprüfung und Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung. Sie erfolgt regelmäßig per Verordnung der Bundesregierung, die vom Bundesrat bestätigt werden muss. Die Anhebung basiert auf der Einkommensentwicklung des Vorjahres und soll zur Stabilisierung der Rentenbezüge bei steigenden Lebenshaltungskosten beitragen.