Ein strahlendes Lächeln mit geraden Zähnen – das wünschen sich die meisten Eltern für ihre Kinder. Doch viele Kinder haben Zahnfehlstellungen, die nicht nur die Ästhetik betreffen, sondern auch die Zahngesundheit. Aber wer zahlt für eine Zahnspange?

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Warum braucht ein Kind eine Zahnspange?

Schiefe oder eng stehende Zähne sind keine Seltenheit. Sie können das Kauen, Sprechen und die Kiefergesundheit beeinflussen. Häufige Gründe für eine Zahnspange sind:

  • Engstand oder Lückenstand: Wenn Zähne nicht genug Platz haben oder große Abstände entstehen.
  • Schiefe oder gedrehte Zähne: Wenn einzelne Zähne nicht gerade wachsen.
  • Fehlbisse: Beispielsweise starker Über-, Unter- oder Kreuzbiss.
  • Offener Biss: Wenn Ober- und Unterzähne sich beim Zusammenbeißen nicht berühren.
  • Gewohnheiten wie Daumenlutschen: Können vorhandene Fehlstellungen verstärken.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Zahnspange übernimmt, hängt von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ab:

  • KIG 1–2: Leichte Fehlstellungen – keine Kostenübernahme durch die GKV.
  • KIG 3–5: Deutliche bis schwere Fehlstellungen – die GKV übernimmt die Standardbehandlung.

Wer entscheidet über die KIG-Einstufung?

  • Der Zahnarzt erkennt eine Fehlstellung und überweist an einen Kieferorthopäden.
  • Der Kieferorthopäde stuft die Fehlstellung in eine KIG-Klasse ein und erstellt einen Heil-Und Kostenplan, den er an die GKV weiterleitet.
  • Die GKV prüft den Heil- und Kostenplan und entscheidet über die Kostenübernahme.

Ab der KIG 3 zahlt die GKV, aber nur die Grundversorgung. Ästhetische oder komfortablere Behandlungen (z. B. unsichtbare Zahnspangen) müssen privat finanziert werden.

Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung variieren stark. Bei einer Behandlung mit einer klassischen Zahnspange in der Kassenvariante fallen für Eltern meist nur überschaubare Eigenanteile an. Doch sobald moderne oder komfortablere Lösungen gewünscht sind, steigen die Kosten erheblich:, wie folgende Tabelle veranschaulicht:

Die Kosten für Mehr- bzw. Sonderleistungen müssen immer privat getragen werden, während die GKV bei der Grundbehandlung abhängig von der KIG-Einstufung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.

Wer zahlt die Spange – Eltern oder Versicherung?

Viele Eltern stehen vor der Entscheidung: Selbst zahlen oder absichern? Folgende Optionen stehen hier zur Verfügung:

Option 1: Selbst zahlen – volle Kontrolle, aber teuer

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  • Freie Wahl der Behandlungsmethode – es gibt keine Einschränkung durch Versicherungsbedingungen.
  • Aber: hochwertige Zahnkorrektur kann teuer werden. Wer diesen Weg wählt, sollte sich vorher genau überlegen, ob das ins eigene Budget passt und langfristig finanzierbar ist.

Option 2: Kieferorthopädische Zusatzversicherung – aber früh genug!

  • Übernimmt Zusatzkosten oder gesamte Behandlung – je nach Tarif
  • Der richtige Zeitpunkt: Ist ideal zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr, da viele Tarife nur unentdeckte Fehlstellungen versichern. Deshalb sollte die Versicherung vor der Diagnose abgeschlossen sein! Sobald eine Fehlstellung festgestellt wurde, übernehmen viele Tarife keine Kosten mehr.
  • Achtung Wartezeiten: Viele Versicherungen zahlen erst nach mehreren Monaten oder erstatten anfangs nur begrenzte Beträge.

Eltern sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, denn einmal diagnostizierte Zahnfehlstellungen sind oftmals nicht mehr versicherbar. Eine rechtzeitige Absicherung sorgt für finanzielle Entlastung und bietet dem Kind die bestmögliche Behandlung.

Welche Kosten übernimmt die Zusatzversicherung?

Je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung gibt es zwei unterschiedliche Szenarien:

  • Bei KIG 3-5 zahlt die GKV die Grundversorgung. Die Zusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten für z. B. unsichtbare Zahnspangen oder hochwertigere Materialien.
  • Bei KIG 1 und 2 zahlt die GKV nicht, sodass die Zusatzversicherung bestenfalls die gesamten Behandlungskosten abdeckt. Ein Blick ins Kleingedruckte der Tarife lohnt sich, denn nicht jede Versicherung deckt alle Kosten vollständig ab.

Wie läuft die Bezahlung einer Zahnspange ab?

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert oft mehrere Jahre – und genauso verteilen sich auch die Kosten. Eltern müssen nicht sofort den gesamten Betrag zahlen, sondern erhalten während der Behandlung immer wieder Rechnungen für einzelne Leistungen. Übernimmt die GKV die Grundbehandlung, trägt sie zunächst 80 Prozent der Kosten und rechnet direkt mit dem Kieferorthopäden ab. Die Eltern zahlen zunächst 20 Prozent selbst (bei Geschwisterkindern nur 10 Prozent). Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die GKV diesen Eigenanteil zurück. Zusatzleistungen (z. B. unsichtbare Zahnspange) sind privat zu zahlen – hierfür stellt der Kieferorthopäde separate Rechnungen.

Zahlt die GKV die Grundbehandlung nicht, müssen Eltern alle Kosten selbst tragen. Die Rechnungen kommen schrittweise, z. B. für das Einsetzen der Spange, für Nachjustierungen oder Zusatzbehandlungen.

Fazit: Individuelle Entscheidung mit langfristiger Wirkung

Wer flexibel bleiben möchte, kann die Behandlung selbst zahlen.
Wer sich vor hohen Kosten schützen will, sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Aber eines ist sicher: Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine Investition in die Zahngesundheit für das ganze Leben.

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Hintergrund: Der Gastbeitrag ist zuerst in der Ausgabe 01/2025 des Fachmagazins Versicherungsbote erschienen. Das Magazin kann auf der Versicherungsbote- Webseite kostenfrei abonniert werden.

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