EuGH-Urteil zu Check24-Tarifnoten: AfW sieht Stärkung der Maklerschaft - BVK den Verbraucherschutz gefährdet
Die Huk-Coburg ist mit einer Klage gegen Check24 vorm Europäische Gerichtshof (EuGH) vorerst gescheitert. Damit darf das Vergleichsportal weiterhin Versicherungstarife mit Noten bewerten. Während der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung dies als Stärkung der unabhängigen Maklerschaft sieht, kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das Urteil als Rückschritt für den Verbraucherschutz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Verfahren zwischen der Huk-Coburg und Check24 entschieden, dass das Vergleichsportal Versicherungstarife mit Noten bewerten darf. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Check24 und Versicherungsunternehmen wie die Huk-Coburg keine unmittelbaren Wettbewerber seien, da sie auf unterschiedlichen Märkten agieren.
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Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt das Urteil ausdrücklich. Der Verband sieht darin eine Bestätigung der eigenständigen Marktrolle freier Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler und einen Schutz vor einer unzulässigen Gleichsetzung mit Produktgebern. „Das Urteil verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten rechtlich klar von der Risikoträgerschaft und Produktgestaltung der Versicherer abzugrenzen ist. Kritiker des Urteils sollten berücksichtigen, dass es nicht um Einzelbewertungen bestimmter Marktakteure geht, sondern um die grundlegende Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des gesamten Versicherungsmaklermarktes“, betont Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Zudem erwartet Wirth, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf aktuelle Auseinandersetzungen mit Verbraucherzentralen haben wird, die versuchen, die Unabhängigkeit der Versicherungsmaklerschaft infrage zu stellen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hingegen kritisiert das Urteil scharf. Der Verband sieht darin einen Rückschritt für den Verbraucherschutz und eine Missachtung der hohen Beratungsstandards, die für den persönlichen Versicherungsvertrieb in Deutschland prägend sind.
„Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Vergleichsportale wie Check24 beeinflussen maßgeblich die Entscheidungen der Verbraucher und Check24 hat als Versicherungsmakler selbst ein hohes wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Versicherungsprodukte zu vermitteln. Wenn im Vertriebsinteresse komplexe Versicherungsprodukte auf einfache Schulnoten reduziert werden, ohne eine fundierte Beratung zu gewährleisten, ist das irreführend und nicht sachgerecht. Daher wird sich der BVK weiterhin dafür einsetzen, dass alle Marktteilnehmer im Sinne des Verbraucherschutzes – ob online oder offline – denselben hohen Standards in der Kundenberatung unterliegen.“
Bereits im Jahr 2015 hatte der BVK Klage gegen Check24 eingereicht, da das Portal unter dem Deckmantel eines reinen Vergleichsportals agierte, tatsächlich jedoch als Versicherungsmakler tätig war, ohne die gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten zu erfüllen. Das Oberlandesgericht München bestätigte 2017 die Auffassung des BVK und verpflichtete Check24, seine Kunden umfassend über seine Maklertätigkeit und die damit verbundenen Provisionen zu informieren sowie die gesetzlichen Beratungspflichten einzuhalten.
Die abschließende Bewertung des Falls liegt nun beim Landgericht München I, das die Bedeutung einer qualifizierten Beratung und vollständigen Information der Verbraucher in den Mittelpunkt stellen soll.