Den gesetzlichen Krankenversicherern könnte im Jahr 2024 ein höheres Defizit drohen als bisher angenommen. Das geht eine Analyse des Softwareentwicklers „Bitmarck“, über die exklusiv das „Handelsblatt“ berichtet. Demnach könnte sich das Finanzloch in diesem Jahr auf 32 Milliarden Euro summieren. Bitmark ist ein privater IT-Dienstleister, der unter anderem die Elektronische Patientenakte (ePA) mit entwickelt hat und betreut. Andere Schätzungen waren von einem Defizit im einstelligen Milliardenbereich ausgegangen. Für 2024 hatte der GKV-Spitzenverband eine Lücke zwischen 3,5 und sieben Milliarden Euro errechnet.

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Als Gründe für das hohe Defizit genannt werden laut „Handelsblatt“ der demographische Wandel, eine stärkere Spezialisierung in der Medizin sowie neue Gesetze, die mit höheren Kosten einhergehen. Für die gesetzlich Versicherten bedeutet dies, dass sie sich auf steigende Zusatzbeiträge einstellen müssen. Während sich das Bundesgesundheitsministerium nicht zu der Studie positionieren wollte, schloss der GKV-Spitzenverband höhere Beiträge nicht aus. Der Beitragsdruck steige „seit Jahren enorm“, zitiert das „Handelsblatt“ eine Sprecherin des Verbandes. Und weiter: „Selbst ohne die geplanten teuren Reformen ließen sich erneute Beitragserhöhungen wohl kaum verhindern.“

Laut Bitmark-Analyse steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Einnahmen. Demnach sollen die Ausgaben im gesetzlichen Gesundheitssystem 2024 um 5,6 Prozent auf 316 Milliarden Euro steigen. Die Beitragseinnahmen hingegen wachsen nur um zwei Prozent auf 284 Milliarden Euro, warnt der IT-Dienstleister: Der allerdings auch mit Services, die den Krankenkassen Einsparpotentiale versprechen, Geld verdient. Demnach müsste auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag in diesem Jahr höher liegen, als er eigentlich ist: nicht bei 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens, sondern bei 1,8 Prozent.

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Eine Analyse des Dachverbandes der Ersatzkassen (BKK) kam im April zu einem ähnlich drastischen Ergebnis. Schon im kommenden Jahr könnte demnach der durchschnittliche Zusatzbeitrag von heute 1,7 auf mindestens 2,45 Prozent steigen. Der Zusatzbeitrag ist der Anteil vom Bruttolohn, der zusätzlich zum Basissatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden muss. Der Krankenkassenbeitrag wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte gezahlt.