Versicherungsbote: Welche Auswirkungen hat der AI-Act eurer Meinung nach auf die Versicherungsbranche und insbesondere auf Versicherungsmakler?

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Bastian Kunkel: Der Al Act enthält ausdrücklich Ausnahmen und Erleichterungen für Versicherungen, da sie bereits durch andere Gesetze reguliert sind. Fast alle Verpflichtungen des Al Acts werden direkt durch die bereits bestehenden Verpflichtungen und durch die bestehende Regulierung ersetzt (17, 18, 29.4).
Simon Moser: Als KI-Regulator für die Finanzindustrie werden die bestehenden Regulatoren mit der Maßgabe beauftragt, sodass es keine Überlappungen und Verschärfungen geben soll (Recital 80 + Art 63).

Welche Aspekte des AI-Acts sind aus Sicht eines Versicherungsmaklers besonders relevant oder problematisch?

Moser: Überwachung im Betrieb: Der Al Act verlangt in der Überwachung des Betriebs von Kl-Anwendungen jene organisatorischen Maßnahmen, die auch im Einsatz mit Menschen gelten (Art. 29.1-29.4).
Kunkel: Auch das Haftungsthema ist natürlich enorm relevant. Zudem wird AI als Hochrisiko bei Riskassessment und Pricing in den Bereichen Lebens- und Krankenversicherung angesehen, worüber nun einige Versicherer nicht sehr glücklich sind, da das viel strengere Regulierung bedeutet.

Welche Chancen seht ihr in den neuen Regulierungen des AI-Acts für die Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten in der Versicherungsbranche?

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Kunkel: Es gibt nun erste Rahmenbedingungen, an welchen man sich orientieren kann. Dies ist wichtig, damit man nicht blind in irgendwelche Richtungen entwickelt, welche dann am Ende nicht möglich sind, weil einem die Regulatorik einen Strich durch die Rechnung macht.


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