So ist die Basisrente im Gegensatz zur Riesterrente und der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die einzige steuerlich geförderte Vorsorge-Lösung, die keine zwingende vollständige oder teilweise Garantie der eingezahlten Beiträge bedingt. Denn dass solche von Beginn an fest verankerte Kapitalgarantien je nach Tarifmodell teils massiven Einfluss auf die Freiheit der Kapitalanlage haben, konnten Verbraucherinnen und Verbraucher in den vergangenen Jahren in den eigenen Verträgen erleben. Die Basisrente hingegen kann als einziges Vorsorgemodell auch als rein fondsgebundene Lösung genutzt werden. Man kann fast von einer staatlich geförderten Wertpapierinvestition sprechen.

Ausschließliche Auszahlung als Leibrente sorgt für lebenslange Einnahmen – und das ist völlig richtig so

Die hundertprozentige Absetzbarkeit der Beiträge in der Basisrente wurde vom Gesetzgeber optimiert und ist bereits seit dem Jahr 2023 möglich. Und das aktuell für Höchstbeiträge von 27.566 € bei Alleinstehenden bzw. 55.132 € bei gemeinsam Veranlagten. Auf Grund dieser möglichen Investitionshöhen eignet sich diese Art der Vorsorge optimal als steueroptimierendes Instrument mit einem höchst positiven Nebeneffekt auf das eigene Versorgungs-Niveau im Alter.

Die grundlegende Idee hinter der Basisrente ist nämlich die Generierung lebenslanger Einnahmen durch die ausschließliche Auszahlung des erwirtschafteten Vertragsguthabens als Leibrente. Diese Logik sorgt für ein zusätzliches, planbares und wie schon erwähnt von der Kapitalanlage frei gestaltbares Fundament z. B. neben der ratierlichen Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Idealfall, um das Thema der freien Auswahl an Zielinvestments noch einmal aufzugreifen, können die Menschen sogar während des Rentenbezugs durch ein fondsgebundenes Rentenbezugsmodell von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten profitieren.

Die Basisrente als idealer Vorsorgebaustein für Frauen

Zum Schluss noch der Blick auf die Zielgruppen. Im Jahr 2005 wurde nach der Lancierung der Basisrente sehr stark der Eindruck erweckt, diese Lösung sei ausschließlich für Selbstständige und Freiberufler konzipiert worden. Natürlich brauchen diese Zielgruppen oft in hohem Maße zusätzliche Alterseinkünfte. Die Basisrente kann aber von jedem genutzt werden, der vom persönlichen Steuersatz her von der Absetzbarkeit profitieren würde. Also liegt der Fokus natürlich auch auf der großen Gruppe von sozialversicherungspflichtig Angestellten und Arbeitnehmenden. Dabei sollte vor allem auch eine Idee stets angesprochen werden: Die Basisrente als gut geeigneter Vorsorge-Baustein für Frauen! Denn die höhere Lebenserwartung von Frauen und die lebenslange Verrentungslogik der Basisrente passen optimal zusammen.

All das sind Aspekte, über die es möglichst oft zu sprechen gilt. Grund genug, dies auch im Swiss Life Primetime-Studio gemeinsam mit Steffen Hammer zu tun! Dort war ich im Herbst 2023 zu Gast, folgen Sie hier meinen Ausführungen ab Minute 6:00. 


Prof. Michael Hauer im Gespräch mit Steffen Hammer im Swiss Life Prime-Time-Studio in Folge 8 vom November 2023