Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Banken und Finanzinstitute strenger unter die Lupe nehmen, nachdem der Behörde wiederholt vorgeworfen wurde, dass sie ihre Aufsichtspflichten vernachlässigt habe. Speziell nach dem Wirecard-Skandal, bei dem die Behörde zu spät tätig wurde. Ein Mittel hierfür sind anonyme Testkäufe. Beim Mystery Shopping geben sich Aufseher als Kundinnen und Kunden aus und wenden sich an die Finanzinstitute, um zu schauen, wie sie in der Praxis zur Geldanlage beraten. Im Mittelpunkt steht dabei, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente ausgehändigt werden.

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Einen ersten Test hat die BaFin bereits im Juni 2021 durchgeführt und nun einen zweiten folgen lassen. „Wir haben diesmal 16 Institute in ganz Deutschland getestet und insgesamt 100 Testkäufe durchführen lassen“, erläutert Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin. Dabei zeige die aktuelle Situation „ein gemischtes Bild“, sagt Bock. „Bei der Aushändigung von gesetzlichen Pflichtinformationen in der Anlageberatung haben wir erneut erhebliche Auffälligkeiten festgestellt. Diese sind aber kein zwingendes Indiz dafür, dass es bei diesem Thema branchenweit gravierende Missstände gibt.“

Konkret haben die geschulten Tester zwei Altersgruppen untersucht: die der 35- bis 50-Jährigen und die der über 60-Jährigen. So sollte auch geschaut werden, ob eventuell ältere Menschen schlechter beraten werden.

Wichtige Beratungspflichten zu oft vernachlässigt

Ein Ergebnis der Studie: Das Thema Nachhaltigkeit nehmen die Finanzdienstleister mittlerweile ernst. Seit dem August 2022 müssen die Vermittlerinnen und Vermittler auch die Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen: So soll vermehrt ein Bewusstsein für umweltfreundliche Geldanlagen geschaffen werden. Und tatsächlich seien 87 Prozent der Testkäufer in der Beratung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt worden, berichtet die BaFin.

Anders sieht es bei anderen wichtigen Pflichtinformationen aus, die gesetzlich vorgeschrieben sind. In 40 Prozent der Anlageberatungen erhielten die Testkäuferinnen und -käufer keine Geeignetheitserklärung. Dazu sind die Institute aber nach der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet. Darin müssen die Institute dokumentieren, warum Empfehlungen zu Finanzprodukten für den jeweiligen Kunden geeignet sind, zum Beispiel anhand seines Anlageziels oder der Risikobereitschaft. Fehlt eine solche Dokumentation, liegt der Verdacht nahe, dass Kundinnen und Kunden nicht bedarfsgerecht beraten werden und ein unpassendes Produkt erhalten.

Problem Numero zwei betrifft die Kostentransparenz. Stolze 67 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler haben keine Ex-ante-Kosteninformation ausgehändigt. Darin müssen die Institute über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapier(neben)dienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument informieren. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim letzten Test 2021 fehlte nur bei 19 Prozent der Gespräche eine solche Info: eine deutliche Verschlechterung.

Man müsse aber beachten, dass auch bei dieser Mystery-Shopping-Aktion bei keinem der Anlageberatungsgespräche eine Order erteilt wurde. „Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre“, erklärt Bock.

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Als positiv bewertet die BaFin, dass keine Altersdiskriminierung festgestellt werden konnte. Beide Testprofile, das der Altersgruppe 60 Jahre und älter und das der Altersgruppe 35 bis 50 Jahre, zeigen ein ähnliches Fehlerbild. Bei der Abgabe der Ex-ante-Kosteninformation liegt die Fehlerquote bei den 35- bis 50-Jährigen mit rund 71 Prozent sogar höher als bei den 60-Jährigen und Älteren mit knapp 59 Prozent.