Ab 1. Juli 2023 steigen die Renten teils deutlich: um 4,39 Prozent im Westen und sogar 5,86 Prozent im Westen. Doch das hat für viele Seniorinnen und Senioren einen unschönen Nebeneffekt. Ab einer bestimmten Höhe sind auch die Renten einkommenssteuerpflichtig. Wie das Bundesfinanzministerium nun mitteilt, werden mit der Rentenerhöhung 109.000 Ruheständler erstmals einkommenssteuerpflichtig. Das berichtet t-online.de am Dienstag.

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Grundfreibetrag nützt auch vielen Rentnern

Gleichzeitig werden aber 195.000 Rentnerinnen und Rentner entlastet. Der Grund: Zu Jahresbeginn wurde der so genannte Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, von 10.347 Euro auf nun 10.908 Euro angehoben. Damit sinkt die Zahl der steuerpflichtigen Ruheständler sogar von mehr als 6 Millionen Personen auf 5,9 Millionen.

“Es zeigt sich, dass durch die Grundfreibetragserhöhung mehr Steuerpflichtige aus der Steuerbelastung herausfallen, als durch die Rentenerhöhung in die Steuerbelastung kommen“, positioniert sich ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber t-online.de.

Der Grund, weshalb Neurentner Einkommenssteuer zahlen, ist das das sogenannte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005. Kernelement war der Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente ist in der Regel vorteilhaft. Denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge mindern die Steuerlast während der Berufsjahre. Die Einkünfte im Ruhestand sind in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens: und damit auch der Steueranteil auf die Rente.

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Rentenfreibetrag: Jahr des Renteneintritts entscheidend

Zusätzlich zum Grundfreibetrag können Rentnerinnen und Rentner noch den so genannten Rentenfreibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. Jahr für Jahr stieg der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte, seit 2020 steigt er um einen Prozentpunkt. Wer 2022 in Rente ging, profitiert von einem Rentenfreibetrag von 18 Prozent - im laufenden Jahr liegt er nur noch bei 17 Prozent. Ab 2040 müssen Renten dann voll versteuert werden.

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