Die Deutschen müssen auf ihre Rente immer höhere Steuern zahlen. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung, über die das Hamburger Abendblatt berichtet. Demnach werden speziell mittelhohe Renten stark besteuert. Neurentner mit einer Monats-Bruttorente von 1.500 Euro müssen für 2021 bereits 454 Euro Einkommenssteuer per annum entrichten. Wer vor vier Jahren in Rente ging, zahlt hingegen nur 110 Euro.

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Für eine Monats-Bruttorente von 1.700 Euro werden nun sogar 807 Euro Steuer für Neurentner fällig: Wer 2011 in Rente ging, zahlt hingegen nur 336 Euro. Der Grundfreibetrag von aktuell 9.744 Euro im Jahr ist hierbei bereits eingerechnet: Dieser bleibt steuerfrei. Wer indes als neuer Ruheständler 1.200 Euro im Monat bezieht, zahlt nur 27 Euro Steuern: kleine Renten werden geschont. Die Zahlen hat die Linke-Fraktion im Bundestag abgefragt. Zu beachten ist hierbei, dass zusätzlich noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rente gezahlt werden müssen, sofern die Alters-Ruheständler gesetzlich versichert sind.

Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Der Grund, weshalb Neurentner immer höhere Einkommenssteuer zahlen, ist das das sogenannte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005. Kernelement war der Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Wie viel Steuern ein Rentner auf seine gesetzlichen Altersbezüge zahlen muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich.

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Die Ampelkoalition hat hier eine Reform angekündigt. Demnach werden die Rentenbeiträge schneller von der Steuer befreit, als dies der bisherige Stufenplan nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005 vorsah: Bereits ab 2023 sollen Beiträge, die für die Rente eingezahlt werden, als Sonderausgaben voll von der Steuer absetzbar sein, damit zwei Jahre früher als geplant. Auch soll der steuerpflichtige Anteil auf Altersrenten langsamer ansteigen als ursprünglich vorgesehen: ab kommenden Jahr um einen halben Prozentpunkt per annum. Damit werden Renten erst ab 2060 voll steuerpflichtig und nicht -wie ursprünglich festgeschrieben- bereits 2040.

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