2. Altersvorsorge
2. AltersvorsorgeAuch über die Altersvorsorge sollten Bundeswehrangehörige möglichst frühzeitig nachdenken. Denn das Ruhegehalt, das laut dem Soldatenversorgungsgesetz ausgezahlt wird, liegt höchstens bei 71,75 Prozent der vorherigen Bezüge. Mehr können Angehörige der Bundeswehr nach ihrer Soldaten- oder Beamtenzeit also nicht erwarten. Auch hier gilt es, die finanzielle Lücke zum früheren Nettoeinkommen rechtzeitig durch sinnvolle Anlagestrategien abzusichern.Intuitivmedia / pixabay