2021 machten die Hilfen für Ruheständler einen Großteil der Sozialhilfen von -laut Statistischem Bundesamt- 15,3 Milliarden Euro aus. Davon entfielen allein 8,1 Milliarden Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei dauernder voller Erwerbsminderung für rund eine Million Grundsicherungsbezieher. 4,7 Milliarden Euro kostete die Hilfe zur Pflege für rund 0,5 Millionen pflegebedürftige Menschen, die im Pflegeheim betreut wurden. Damit entfallen 84 Prozent der Sozialhilfen auf diese Gruppen.

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Hinzu gesellen sich im selben Jahr geschätzt 1,3 Milliarden Euro für den sogenannten Grundrentenzuschlag, der 2021 eingeführt wurde. Auch das Wohngeld kostete 1,3 Milliarden Euro. Doch 2023 soll das Wohngeld Plus eingeführt werden, mehr Menschen haben dann Anspruch. Hierfür sind Mehrausgaben von 3,9 Milliarden Euro vorgesehen: in Summe folglich 5,2 Milliarden Euro im Jahr. Geschätzt wird hier, dass etwa jeder zweite Wohngeldbezieher Rentner ist: Das würde folglich Kosten von 2,6 Milliarden Euro für rund eine Million Rentner bedeuten.

Insgesamt summieren sich die finanziellen Hilfen des Staates für bedürftige Rentnerinnen und Rentner auf 16,7 Milliarden Euro im Jahr, berichtet Siepe, wovon aktuell 3,7 Millionen Ruheständler profitieren. Davon entfallen 12,8 Milliarden Euro auf die Sozialhilfe, 1,3 Milliarden auf den Grundrentenzuschlag und 2,6 Milliarden auf Wohngeld. Zu bedenken ist hierbei, dass sich 2023 auch die Zahl der Hilfsbedürftigen erneut erhöhen dürfte - etwa aufgrund mehr Pflegebedürftiger und bedürftiger Rentner.

Zahlreiche Reformen angeschoben

Die Bundesregierung hat mehrere Reformen angeschoben, damit mehr Menschen von finanziellen Hilfen profitieren. Einige davon wurden auch bereits von der Vorgänger-Regierung in Kraft gesetzt. Konkret ist folgendes geplant:

Laut dem vom Bundeskabinett bereits verabschiedeten Wohngeld-Plus-Gesetz soll die Anzahl der Wohngeldberechtigten verdreifacht und die Höhe des Wohngeldes ab 2023 verdoppelt werden.

Bis Ende 2022 werden auch alle Rentner den Grundrentenzuschlag auf ihre gesetzliche Rente erhalten haben, sofern sie alle drei Voraussetzungen dazu erfüllen. "Was viele nicht wissen: Der Freibetrag von bis zu 251 Euro steht auch allen Beziehern von Grundsicherung im Alter sowie von Wohngeld zu, die keinen Grundrentenzuschlag bekommen, aber mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten durch eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung nachweisen können", heißt es hierzu im Pressetext.

Zur Grundsicherung Plus kommt es, wenn der nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnete Freibetrag bis zu 251 Euro bei Rentnern mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten in der Praxis umgesetzt wird. Hinzu kommt die Erhöhung des Regelbedarfssatzes um rund zwölf Prozent auf 502 Euro für alleinstehende Rentner und 953 Euro für Rentner-Ehepaare. Anspruch auf die neuen Freibeträge besteht bereits seit Anfang 2021. Weil die Rentenversicherung erst die Grundrentenzeiten berechnen muss, mit denen die Sozialämter arbeiten können, könnte sich die Umsetzung allerdings noch bis zum Jahresende 2022 ziehen.

Verhältnis: Gezielte Hilfen gegen Altersarmut entsprechen fünf Prozent der gesamten Rentenversicherungs-Ausgaben

Die Summe für bedürftige Rentnerinnen und Rentner sei aber in das Verhältnis zu setzen zu den Gesamtausgaben der gesetzlichen Altersvorsorge: für die gesetzliche Rente bezifferten sich die Ausgaben 2021 auf 346,5 Milliarden Euro und für die geplante Energiepreisbremse auf 200 Milliarden. Damit machen die Ausgaben für bedürftige Rentner nur jeweils fünf bzw. acht Prozent aus.

Eingerechnet hat der Sozialwissenschaftler Hilfen, die bei Bedürftigkeit entstehen. Bedürftigkeit wird nach dem Familienrecht definiert und betrifft Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 BGB). Hier greifen laut Sozialrecht verschiedene Schutzmechanismen, die wiederum an bestimmte Bedingungen geknüpft sein können:

Anrecht auf Grundsicherung im Alter besteht zum Beispiel erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Er betrifft Personen, „die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können“ (§ 19 Abs. 2 SGB XII).

Viele Anspruchsberechtigte verzichten auf Hilfe

Mit diesen Geldern soll der Mindestversorgungsbedarf gedeckt und Altersarmut verhindert werden. „Leider gelingt dies in zu vielen Fällen immer noch nicht“, heißt es in der Studie. Fast jede sechste Person über 65 Jahren (17,4 Prozent) ist aktuell laut Statistischem Bundesamt von relativer Armut bedroht und hat somit weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens zur Verfügung.

Zwar zahlte der Bund laut Sozialbericht 2021 einen Zuschuss von geschätzt 97,6 Milliarden Euro an Bundesmitteln an die gesetzliche Rentenversicherung - diese Gelder dienen aber zum Großteil nicht der Unterstützung von Bedürftigen, sondern sind für die Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen vorgesehen.

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"Leider verzichtet etwa die Hälfte der bedürftigen Rentner aus Unkenntnis oder Scham darauf, einen Antrag auf Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) oder einen Antrag auf Grundsicherung im Alter zu stellen. Die recht komplizierten Antragsformulare und oft auch langen Bearbeitungszeiten in den Sozialämtern (Wohngeld- oder Grundsicherungsstelle) schrecken viele eigentlich Berechtigte zusätzlich ab. Hilfestellung für bedürftige Rentner tut Not", heißt es im Pressetext zur Studie. Sie ist auch als Infomaterial gedacht, welche Ansprüche sozial Bedürftige haben, und kann auf der Webseite der auftraggebenden „VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH“ in Oldenburg kostenlos heruntergeladen werden.

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