Die sogenannte Transparenzverordnung (TVO) ist bereits seit dem 10.03.2021 in Kraft gesetzt: Sie verpflichtet auch Versicherungsvertreter mit nicht weniger als drei Beschäftigten dazu, auf der hauseigenen Webseite Auskunft zu geben, ob sie eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen oder nicht. Ein Verzicht muss entsprechend begründet werden. In der aktuellen Ausgabe der BVK-Verbandszeitung VersicherungsVermittlung (Juni 2022, 121. Jahrgang) wird nun eine Studie vorgestellt, die sich explizit den Webseiten von Versicherungsvertretern und Agenturen widmet. Die Frage ist hierbei, ob die Online-Auftritte die Vorgaben der TVO erfüllen.

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Erarbeitet wurde die Studie vom Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV e.V.) anhand von Zufallsstichproben. Und diese hat zahlreiche Defizite festgestellt. Ein Problem hierbei: Die Webseiten der Agenturen werden oft von den Versicherern selbst bereitgestellt und gepflegt, entsprechend auch der Inhalt. Hier finden sich häufig wenig individualisierte Mustertexte, die vom Versicherer dem Gros der eigenen Agenturen angeboten werden. Ohne, dass die Inhalte ausreichend von den Vertretern gecheckt und gekannt werden? „Vertreter sollten wissen, was auf ihren Seiten steht“, ist ein Abschnitt des Aufsatzes überschrieben.

Agenturen formulieren keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie

In Summe wurden 56 Vertreter-Webseiten von 28 Versicherern unter die Lupe genommen. Bei vier Versicherern habe eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung ganz gefehlt, bemängeln die Studienautoren. Zwar müsse laut TVO keine Strategie offengelegt werden - dies sei aber begründungsbedürftig. Bei Kundinnen und Kunden könne dies einen negativen Eindruck hinterlassen - etwa, wenn suggeriert werde, der Versicherer habe noch keine Strategie entwickelt und der Vertreter müsse darauf warten. Dies bringe die Qualität des Versicherers sowie die Fähigkeiten der jeweiligen Agentur in Misskredit.

Ebenfalls kritisch sehen die Studienmacher, dass sich die Nachhaltigkeits-Strategie oft nur als Mustertext auf den Webseiten der Agenturen findet, der erkennbar vom jeweiligen Versicherer -und damit Vertragspartner- formuliert wurde. Das treffe auf 46 Prozent der untersuchten Webseiten zu. Eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie, die von der jeweiligen Agentur selbst formuliert und verfolgt werde, habe jedoch keine der untersuchten Webseiten aufgewiesen.

Auch Angaben zur Vergütungspolitik seien verpflichtend - hinsichtlich der Frage, ob diese mit Nachhaltigkeitsrisiken in Konflikt stehen. Bei drei Viertel der Webseiten finden sich entsprechende Angaben - wonach dies nicht der Fall sei, etwa nachhaltige und nicht nachhaltige Produkte unterschiedlich vergütet werden.

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Appell an Vertreter-Vereinigungen

Die Autoren des BVK-Aufsatzes appellieren an die Vertreter-Vereinigungen, mit Blick auf TVO-Offenlegungspflichten die Vertragspartner kritisch zu prüfen und Einfluss einzufordern. Hier seien auf einigen Webseiten auch Beratungs-Versprechen gegeben worden, die mangels Beratungsstrategie unter Umständen nicht von den Agenturen eingehalten werden könnten. Auch seien Pflichtenkreise oft nicht ausreichend abgegrenzt - etwa dahingehend, dass Vertreter nicht für die Kapitalanlage und das Produktdesign der Policen verantwortlich seien, aber für den persönlichen Umgang mit Kundinnen und Kunden.

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