Medizinische Behandlungen......nach dem nicht-suchtbedingten Konsum von Rausch-/ Betäubungsmitteln (z. B. Alkohol, Drogen, etc.) sind mitversichert. Zumutbar und vertretbar ist der übliche Ausschluss von Entgiftungs-, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.fernandozhiminaicela / pixabay