Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich für alle Berufsgruppen empfehlenswert. Mitunter ist es aber ratsam, auf zusätzliche Bausteine und Extras zu achten, die auf bestimmte Berufe zugeschnitten sind. Für Piloten, Fluglotsen und Flugschüler kann hier ein Loss-of-License-Baustein oder eine entsprechende eigenständige Versicherung einen Zusatzschutz bieten, der über die Absicherung mit einer „herkömmlichen“ BU-Police hinausgeht.

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Der Hintergrund: aufgrund der hohen Verantwortung, der mit diesen Berufen einher geht, müssen die dortigen Beschäftigten regelmäßig eine gesundheitliche Kontrolluntersuchung absolvieren. Die sogenannte Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung wird von spezialisierten Ärzten durchgeführt, die als flugmedizinische Sachverständige durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen sind. Sogenannte Berufsluftfahrzeugführer werden der Tauglichkeitsklasse 1 zugeordnet und müssen mindestens einmal im Jahr zur Untersuchung ihrer Flugtauglichkeit. Doch selbst Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter müssen ihre Tauglichkeit nachweisen, wenn auch seltener.

LOL-Versicherung: BU-Rente bei Fluguntauglichkeit

Der Vorteil der Loss-of-Licence-Versicherung: Bei diesen Policen gilt bereits die Fluguntauglichkeit als Leistungsauslöser für eine Berufsunfähigkeits-Rente. Zwar sei für Piloten und andere Berufe, die eine Flugtauglichkeit erfordern, auch eine normale BU-Police empfehlenswert: Sie leistet in der Regel, wenn man infolge von Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall für mindestens sechs Monate nur noch zur Hälfte arbeiten kann.

Aber der Nachweis der 50prozentigen Berufsunfähigkeit sei mit vielen Hürden verbunden, so berichtet der Blog Worksurance. „Die Angabe des Berufs ist dabei unzureichend, denn Versicherungen wollen den genauen Anteil aller Tätigkeiten wie Arbeiten im Sitzen, im Stehen, unter Druck und unter Belastungen wie Schichtdienst wissen. Dann muss ich zusätzlich meine gesundheitliche Einschränkung nachweisen. Und erörtern, warum ich die aufgeführten Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann“, schreibt Christian Heß, Geschäftsführer des Bremer Versicherungsmaklers Stöver, Hermann & Partner, auf der Webseite.

Hier kann eine Loss-of-Licence-Klausel dazu beitragen, dass man die Leistung schneller und ohne langes Prüf-Prozedere erhält. Viele Policen leisten bereits bei einer durch den Fliegerarzt bescheinigten Flugdienstuntauglichkeit von mindestens sechs Monaten. Die Details regelt jedoch der jeweilige Vertrag.

Fallstricke in den Verträgen

Bei diesen Verträgen gibt es durchaus Fallstricke, wie Fachmann Heß auf Worksurance warnt. So sehen manche Policen teilweise oder generelle Ausschlüsse bei psychisch bedingten Erkrankungen vor: Dies ist jedoch die häufigste Ursache, weshalb Menschen berufsunfähig werden. Fast jede dritte neu zuerkannte BU-Rente geht auf eine psychische Erkrankung zurück. Seit dem Absturz einer Germanwings-Maschine im März 2015, die auf den Selbstmord des Co-Piloten zurückzuführen war, wird der Psyche beim Thema Flugtauglichkeit vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.

Auch sollte der Vertrag auf die abstrakte Verweisung verzichten. Ansonsten kann ein Pilot oder Lotse im Zweifel auf einen anderen Beruf verwiesen werden, für den keine Flugtauglichkeit notwendig ist. Darauf geachtet werden sollte, ob der Tarif ausreichend Erhöhungsoptionen der Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt. Wird zusätzlich auf die konkrete Verweisung verzichtet, erhält ein Leistungsempfänger auch dann weiter seine Rente, wenn er einen anderen Beruf ausübt, aber die Flugtauglichkeit nicht wiedererlangte. Aufgrund der Komplexität der Policen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch.

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Eine LOL-Versicherung empfiehlt sich bereits für Flugschüler, da auch sie erst in die Lüfte steigen dürfen, wenn die Flugtauglichkeit ärztlich bestätigt wurde. Zudem sollte darauf geachtet werden, wie lange die Rente gezahlt wird: Manche Verträge sehen nur Leistungen bis zum 55. Lebensjahr vor. Hier droht eine Versorgungslücke.