Wesentlich bedeutsamere Auswirkungen wird die Anhebung der Pflichtversicherungssumme auf Steuerberatungs-GmbH haben. Bei diesen wird es eine deutliche Anpassung von 250.000 EUR auf 1 Mio. EUR – analog der PartG mbB – geben. Auch wenn viele Steuerberatungs-GmbH diese Summe bereits vorhalten, besteht aus nachfolgend erläuterten Gründen akuter Handlungsbedarf:
Zunächst soll allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Absenkung der Pflichtversicherungssumme für PartG mbBs mit bis zu 10 Berufsträgern insbesondere für kleinere Rechtsanwaltsgesellschaften interessant sein mag; stellte die bisherige Pflichtsumme von 2,5 Mio. EUR doch teilweise eine größere Hürde für eine entsprechende Gesellschaftsgründung dar, da natürlich auch die Prämie für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung entsprechend hoch war. Künftig reichen hier ebenfalls 1 Mio. EUR aus.

Anzeige

Die Krux der Haftungsbeschränkungen

Von vielen Vermittlern (aber auch Versicherungsgesellschaften) werden bei der Reform die höheren Pflichtversicherungssummen, welche durch die Nutzung von Haftungsbeschränkung in den vorformulierten Vertragsbedingungen erforderlich sind, nicht ausreichend berücksichtigt. Nutzt eine Kanzlei diese Art der Haftungsbeschränkung (und nahezu jeder Steuerberater tut dies), muss das Vierfache der Pflichtversicherung abgeschlossen werden (Achtung: je Versicherungsfall, gemeint ist nicht die Maximierung, vgl. § §67 a StBerG bzw. §52 BRAO). Somit erhöhen sich die soeben genannten Versicherungssummen auf 2 Mio. EUR für die Sozietäten/einfachen Partnerschaftsgesellschaften und 4 Mio. EUR für Steuerberatungs-GmbH.

Welche Kunden müssen in jedem Fall kontaktiert werden?

Sozietäten (GbR), einfache Partnerschaftsgesellschaften, Steuerberatungs-GmbH (& Co. KG)
Welche Pflichtversicherungssummen gelten ab dem 01.08.?

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige