Rund zwei Drittel aller Soldaten der Bundeswehr sind Zeitsoldaten. Das bedeutet, dass sie am Ende ihrer Dienstzeit die Bundeswehr verlassen und in der Regel einen zivilen Beruf ergreifen. Manche gehen in den öffentlichen Dienst, manche machen sich Selbständig oder gehen in ein Anstellungsverhältnis. Oft kommt es vor, dass diese Menschen nach wenigen Jahren zur Bundeswehr zurückkehren und den Beruf des Soldaten erneut ergreifen.

Wie kann ich als Berater eine solche Erwerbsbiografie mit einem Produkt begleiten?

Normalerweise besteht die Option am Ende der Dienstzeit die Dienstunfähigkeits-absicherung ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu tauschen; im Rahmen der Nachversicherungsgarantien manchmal sogar mit einer höheren Rente. Damit ist dann die Dienstunfähigkeitsklausel aus dem Vertrag herausgefallen und die ggf. besseren Rechnungsgrundlagen gehen ebenfalls verloren. Für den Fall des Wiedereintritts in die Bundeswehr ist so ein passender Versicherungsschutz kaum noch darstellbar.

Die neue Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldatinnen und Soldaten der Bayerischen löst diesen Sachverhalt anders. Zeitsoldaten können nach ihrer Dienstzeit den Vertrag auf den neuen Beruf und ein damit verbundenes späteres Endalter umstellen. „Der Vorteil unserer Regelung ist, dass der Soldat im gleichen Vertrag bleibt und nicht wie sonst üblich einen neuen Vertrag bekommt. Sollte es später noch einmal zur Bundeswehr zurückkehren, ist die Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten immer noch im Vertrag und kann reaktiviert werden,“ sagt Kristine Rößler, Produktmanagerin der Bayerischen Lebensversicherung. Hinzu kommen noch umfangreiche Nachversicherungsoptionen, die für die Rentenanpassung genutzt werden können.

Damit hat die Bayerische einen Tarif gestaltet, der tatsächlich den Veränderungen eines modernen Erwerbslebens gewachsen ist.