Es gibt viele gute Gründe, das Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Neben steuerlichen Vorteilen oder dem Thema der Reputation gegenüber Geschäftspartnern ist das Thema Tod, Nachfolge oder längere Erkrankung von Maklern ein Motiv zur Umwandlung der Unternehmensform.

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Alle diese Einzelsituation kann man über eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG leichter lösen, man muss es aber nicht. Im Ratgeber-Buch für Versicherungsmakler „Nachfolge- gewusst wie“ schreibe ich deshalb auch, dass der wichtigste Dreh- und Angelpunkt zunächst ein zukunftssicherer, dem individuellen Geschäftskonzept angepasster Maklervertrag ist, verbunden mit der entsprechenden Datenschutzerklärung.

Kapitalgesellschaft – ein wichtiger Beitrag für den Notfall

Es ist unumstritten, dass die Maklerfirma als juristische Person gegenüber den Einzelunternehmen oder der Personengesellschaft Vorteile hat. Besonders im Falle des Todes eines Unternehmers werden die Unterschiede und der Vorteil der Kapitalgesellschaft deutlich. Stirbt der Inhaber einer Personengesellschaft, ohne dass er genügend Regelungen für diesen Fall getroffen hat, dann kann es für den Kundenbestand und die Erben kompliziert werden.

Der @AssekuranzDoc

Der @AssekuranzDoc

Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.

Das Hauptargument für eine GmbH-Gründung ist tatsächlich der plötzliche Todesfall des Maklers. Der Wert der Firma und des Bestandes bleibt erhalten. Das Vertragswerk mit Kunden, Versicherern und Dienstleistern der Maklerfirma als GmbH bleibt im Todesfall des Inhabers ebenfalls erhalten, während bei der Personengesellschaft der komplette Niedergang zu befürchten ist. Maklermandate und alle anderen Vereinbarungen wie die Courtagezusagen erlöschen bei den Einzelmaklern.

Die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Verträge in einer Kapitalgesellschaft ist ein klarer Vorteil. Daraus entsteht dann auch eine mögliche Vererbbarkeit, die Möglichkeit einer Fortführung der Firma oder des oft einfachen Verkaufs.

Natürlich gibt es auch Situationen, wo die GmbH beim Tod des Maklers zum Problem werden kann, wie beim Einzelunternehmer. Denken wir nur an eine vielleicht gewünschte Fortführung der Maklerfirma, wenn eine geeignete Person als Geschäftsführer nicht in Frage kommt, weil die Gewerbeerlaubnis fehlt, der Firmeninhaber einziger Gesellschafter war und keine entsprechende Vereinbarung für die Ausübung von Stimmrechten gegenüber Dritten getroffen hat.

Vorteil und Nachteile der Kapitalgesellschaften

Weiter Aspekte „Pro“ Kapitalgesellschaft können die Möglichkeit der Beteiligung am Unternehmen durch andere Gesellschafter, klarere Verhältnisse für die Übertragung von Kundendaten im Falle des Verkaufs der GmbH und die Möglichkeit der Führung des Unternehmens durch Dritte auch eine Haftungsbegrenzung sein. Außerdem ließen sich noch weiter Vorteile bei der Versteuerung in der Kombination von GmbH & Co. KG oder auch der Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen aufführen.

Aber jeder dieser aufgeführten Vorteile kann zwei Seiten haben. Nehmen wir nur das Argument der Haftungsbeschränkung. Wie der Name der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) schon sagt, wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass der oder die Gesellschafter nicht persönlich haften. Zumindest theoretisch. Denn bei fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten als Sachwalter des Kunden wird das Haftungsthema nicht vollständig aufgehoben.

Zu den Nachteilen vor allem bei der Neugründung gehört ein nicht zu unterschätzender Aufwand im Jahr der Neugründung, aber auch in den Folgejahren. Darunter zählen das Investment sowie zeitliche und organisatorische Aufwendungen. Zum finanziellen Investment gehört das Stammkapital, die Erstellung der Gründungsbilanz und -dann folgend- die Aufwendungen für doppelte Buchführung sowie aus den Bilanzierungspflichten.

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Zeitlich kann man davon ausgehen, dass zirka zwei bis drei Monate für die Phase der Neugründung notwendig sind, dazu kommen die Aufwendungen für die Information der Produktpartner und Kunden, organisatorische Themen wie neue Druckstücke oder die Umgestaltung der Homepage - und bei vielen Versicherern auch die persönlichen Bürgschaften für eventuelle Stornohaftungssummen.

Schwierigkeiten und Probleme kennen und lösen

Die Mehrzahl der Schwierigkeiten und Probleme einer GmbH-Gründung lässt sich lösen, wenn man diese vorab kennt und man sich damit auseinandergesetzt hat. Beginnen wir mit dem Stammkapital, welches bei einer GmbH bekanntlich 25.000 EUR beträgt und zur Gründung zumindest zu Hälfte vorhanden und auf einem Geschäftskonto hinterlegt sein muss. Am Gründungstag müssen demnach mindestens 12.500 EUR ohne Abzüge und frei von Rechten Dritter auf dem Geschäftskonto vorliegen. Danach kann das Startkapital unter bestimmten Voraussetzungen für betriebliche Zwecke genutzt werden.

Die Gründungskosten für Notar und ggf. auch für einen Rechtsanwalt für die GmbH-Satzung haben wir für interessierte Makler in einer Checkliste hinterlegt. Wichtig ist aus unserer Beratungspraxis das inhaltliche Durchdringen des Themas GmbH-Satzung (Gesellschaftsvertrag) herauszustellen. Die GmbH-Satzung ist die Basis der Gründung. Damit wird alles rund um das Unternehmen, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Beschlussfassungen und die Vorsorge für mögliche Streitigkeiten geregelt. Dazu ist die Unterstützung von Experten dringend zu empfehlen.

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Nach den finanziellen und satzungsmäßigen Überlegungen gilt es, sich dem neuen Firmennamen zuzuwenden. Es gilt vorab zu prüfen, ob Handelsregister und IHK auch mit den Namen der Kapitalgesellschaft einverstanden sind. Die neue Gesellschaft muss als das erkannt werden, was sie ist. Eine Verbindung von „Versicherungsmakler“ oder „Finanzberatung“ mit dem Personennamen ist meist unkompliziert möglich, wenn es nicht schon eine Firma gleichen Namens gibt.

Die Verbindung des Firmennamens mit Bezeichnungen der Stadt, der Region oder des Landes geht meist nicht mehr. Achten Sie auch darauf, dass der Firmenname mit einem Kunstbegriff nicht irreführend ist und eine gewisse Unterscheidungskraft hat (§ 18 Abs. 1 HGB) haben muss. Der Fehler wird dann bitter, wenn man vor der Beurkundung bereits mit dem Namen in die Öffentlichkeit gegangen ist. Ebenso wichtig ist auch zu wissen, dass die endhaftende Wirkung der GmbH erst einritt, wenn das Unternehmen durch den Notar im Handelsregister vermerkt ist.

Fazit:

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft hat viele Vorteile und ist für Maklerunternehmen aus den dargestellten Gründen auch für das Thema Nachfolge und Notfall wichtig. Der Gründungsprozess ist umfassend, detailreich und deshalb auch beratungsintensiv, damit Fehler vermieden und Nachteile auch genau eingeschätzt werden können.

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Eine Kapitalgesellschaft kann nützlich zur Abgrenzung gegenüber Marktteilnehmern und zum Werben von zukünftigen Kunden Ihrer Zielgruppe nützlich sein, die sich eben genau für diese Art Ihres Unternehmens interessieren. Und noch ein Tipp zum Schluss: Wenn Sie schon länger mit einem Kollegen oder einer Kollegin zusammenarbeiten und sich für eine gemeinsame Firma interessieren, dann kann die gemeinsame Gründung einer GmbH (& Co. KG) ein interessanter Weg sein.

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