Eine Risikolebensversicherung (RLV) zählt zu den wichtigsten Vorsorgen für Familien: Auch, wenn sie ein unschönes Thema berührt. Mit einem solchen Vertrag können die Versicherten ihre Kinder und Lebenspartner für den Fall absichern, dass sie einmal früh aus dem Leben scheiden. Sobald es an die Familiengründung geht, ein Haus gebaut wird, eine Firma gegründet oder ein Kredit aufgenommen, zählt die Hinterbliebenenvorsorge zu den existentiellen Risiken, die auch von Versicherungsvermittlern nicht einfach übergangen werden können, wenn sie ganzheitlich beraten. Im Zweifel droht hier sogar eine Haftung wegen Falschberatung, wenn das Thema im Kundengespräch nach Analyse des Bedarfs nicht angesprochen wird.

Aufklärungsbedarf ist hoch

Vermittlerinnen und Vermittler sehen sich hier mit der Tatsache konfrontiert, dass der Aufklärungsbedarf hoch ist. Nach Zahlen des Versicherer-Verbandes GDV besitzen nur 17 Prozent der deutschen Haushalte eine RLV, während immerhin 75 Prozent ihren Hausrat abgesichert haben. Besitz absichern statt existentieller Risiken: Diese falsch gesetzte Priorität bestimmt immer noch das Denken vieler Menschen.

Dabei zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes, dass unerwartete Lebensereignisse eine der wichtigsten Gründe für Überschuldung sind: auch der Tod des Partners bzw. der Partnerin. Kredite können dann nicht mehr bezahlt werden, die Ausbildung der Kinder wird zu teuer, der Lebensstandard muss nach unten korrigiert werden. Zu der Trauer um eine geliebte Person gesellen sich existenzgefährdende finanzielle Probleme hinzu. Aus diesem Grund empfiehlt auch der Verbraucherschutz, eine Risikoleben-Police abzuschließen. Die vereinbarte Todesfallsumme ist Rettungsanker in einer besonders schwierigen Situation. Gut zu wissen: Im Versicherungsfall, also dem Tod des Versicherten, sind die Leistungen einkommenssteuerfrei.

Zurich bietet neue Leistungs-Features in „Eagle Star RisikoLeben“

Zurich ist mit den beliebten Produkten „Eagle Star RisikoLeben Top und Basic“ sehr gut auf dem deutschen Markt aufgestellt. Und künftig sollen Kundinnen und Kunden von noch attraktiveren Preisen und Leistungen profitieren. Die Verträge wurden 2022 überarbeitet und weiter verbessert. Um die Tarife preislich noch attraktiver zu machen, wurden die Prämien im Basistarif  deutlich reduziert: um durchschnittlich 15 Prozent bei Nichtrauchern.

Ein Vergleich mit Wettbewerbern zeigt hierbei, dass die Tarife in Sachen Beitrags-Stabilität nahezu unschlagbar sind. Der Grund: Verzicht auf § 163 VVG dadurch haben Kunden eine bessere Planbarkeit. Diese Preisstabilität ist keineswegs Marktstandard und zeigt die lange Erfahrung des Versicherers in der Kalkulation von Risikotarifen. Gerade bei Anbietern mit sehr niedrigen Einstiegsprämien können sich die Beiträge im Laufe der Vertragslaufzeit mehr als verdoppeln - derartige Lockangebote nehmen in Kauf, dass der Kunde verärgert reagiert und sein Unmut auch auf den Vermittler bzw. die Vermittlerin abwälzt.

Kinder im Alter zwischen drei Monaten und 18 Jahren sind im top Tarif kostenfrei mitversichert. Hierfür ist ein Todesfallschutz von 7.000 Euro vorgesehen: Schließlich geht das Ableben eines geliebten Kindes nicht nur mit hohen emotionalen Lasten einher, sondern oft auch mit hohen Kosten. Der Schutz verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn die Kinder in einer Schul/Berufsausbildung sind oder studieren. Neu ist auch, dass der Vertrag beim Auslaufen ohne neue Gesundheitsfragen verlängert werden kann, wofür eine maximale Todesfallsumme von 35.000 Euro vorgesehen ist.

Nachgebessert hat die Zurich aber auch bei den Nachversicherungsgarantien. Ereignisunabhängig kann nun zum 5. und 10. Jahrestag des Versicherungsbeginns die Versicherungssumme um maximal 25.000 Euro bzw. 25 Prozent der ursprünglichen Versicherungssumme erhöht werden. Für den entsprechenden Antrag hat man sechs Monate ab Ereignis Zeit. Darüber hinaus berechtigen nun 14 auslösende Ereignisse dazu, die Versicherungssumme um maximal 50 Prozent raufzusetzen: darunter Heirat und Geburt, der Wechsel in die Selbstständigkeit, eine Gehaltserhöhung oder ein Finanzierungs-Vorhaben. Neu ist auch, dass der Vertrag beim Auslaufen ohne neue Gesundheitsfragen verlängert werden kann.

Variabel in den Absicherungsvarianten

Wichtige Features, die „Zurich Life“ ohnehin schon bot, bleiben natürlich erhalten. Nach wie vor ist es möglich, einen Einzelvertrag abzuschließen, sodass sich zum Beispiel nichteheliche Gemeinschaften über Kreuz absichern können. In der Variante „Verbundene Leben“ können sich zwei Personen mit einer Versicherungssumme absichern, in „DUAL“ mit individuellen Summen. Bei den beiden letztgenannten Varianten sind die Regeln zur Erbschaftssteuer zu beachten.

Ein weiteres Vertriebsargument: die vorgezogene Todesfallleistung. Wird eine schwere Krankheit mit maximal 12 Monaten verbleibender Lebenserwartung diagnostiziert, zahlt Zurich Life die vereinbarte Summe bereits zu Lebzeiten aus. Hiermit können notwendige Kosten aufgefangen werden, etwa für die Pflege der Person, wenn sich der Partner oder die Partnerin in dieser Zeit entscheidet, zuhause zu bleiben. Aber zum Beispiel auch für Umbaumaßnahmen und zusätzliche schmerzlindernde Therapien.