1. Als Umzugshelfer ist man abgesichert
1. Als Umzugshelfer ist man abgesichertHilft man guten Freunden beim Umzug, kann es schnell passieren, dass einem etwas aus der Hand fällt. Ob es nun der teure Fernseher oder die geliebte Stereoanlage ist: Die eingetretenen Schäden können überraschend kostspielig werden. Helfer, die sichergehen wollen, dass ihre Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, sollten vorher prüfen, ob Schäden aus sogenannten Gefälligkeitstätigkeiten in ihrer Police ausdrücklich ausgeschlossen sind. Ansonsten ist der Privathaftpflicht-Versicherer zur Leistung verpflichtet, selbst wenn es in den Bedingungen keine explizite Regelung zu Gefälligkeitshandlungen gibt.ulleo / pixabay