10. Die Einbruchdiebstahlversicherung haftet bei jedem Diebstahl
10. Die Einbruchdiebstahlversicherung haftet bei jedem DiebstahlFalsch. Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt, wie ihr Name schon sagt, nur bei Diebstählen, denen ein Einbruch vorangegangen ist. Wenn etwa eine Person, die regulären Zugang zur Wohnung hat, den teuren Familienschmuck entwendet oder jemand den Haustürschlüssel auf der Straße findet, wird die Versicherung für den daraus entstandenen Schaden nicht aufkommen.annawaldl / pixabay