3. Wer studiert, ist über die Eltern haftpflichtversichert
3. Wer studiert, ist über die Eltern haftpflichtversichertIn den meisten Fällen trifft dies zu. Selbst der Auszug aus Hotel Mama lässt den Versicherungsschutz nicht erlöschen. Wer allerdings ein Zweitstudium aufnimmt, ist in der Regel nicht mehr über die Eltern versichert und muss sich selbst darum kümmern. Bei der VGH als regionalem Marktführer in Niedersachsen ist allerdings auch das Zweitstudium mitversichert, wenn zwischen Erst- und Zweitstudium nicht mehr als ein Jahr liegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Studierende die Regelungen zum Versicherungsschutz stets frühzeitig mit ihrem Berater abstimmen.StockSnap /pixabay