Die EU muss immer höhere Summen für die Altersversorgung ihrer Beamten und Politiker reservieren. Ende 2020 beliefen sich die langfristigen Kosten der Pensionen auf 116 Milliarden Euro, so berichtet die „BILD“ am Dienstag. Damit sind die Kosten gegenüber dem Vorjahr um fast ein Fünftel gestiegen (+18,8 Prozent), als noch 97,7 Milliarden Euro für Pensionsleistungen reserviert waren.

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Die Kosten beinhalten Pensionsansprüche der aktiven sowie bereits pensionierten EU-Beamten, die sich aktuell laut „BILD“ auf 100,7 Milliarden Euro summieren. Hier sind folglich nicht nur Pensionen eingerechnet, die bereits ausgezahlt werden, sondern auch Rückstellungen für zukünftige Beamten-Pensionen, die nach versicherungsmathematischen Verfahren gebildet werden müssen. Weitere 2,3 Milliarden Euro werden für EU-Kommissare, Richter und Abgeordnete des EU-Parlaments fällig. Die Gesundheitsversorgung wird mit 12,9 Milliarden Euro veranschlagt.

Ansprüche nach zehn Dienstjahren

Hintergrund ist, dass EU-Beschäftigte nach mindestens zehn Dienstjahren Anspruch auf eine Pension haben. Diese zehn Jahre müssen entweder bis zum gesetzlichen Rentenalter (66 Jahre in 2021) oder dem Vorruhestandsalter (58 Jahre) erreicht werden. Sie müssen nicht am Stück absolviert sein und können in verschiedenen EU-Institutionen gesammelt werden.

Für EU-Beamte gibt es ein Mindestruhegehalt von derzeit rund 1.200 Euro im Monat, wie die Webseite euemployment.eu berichtet. Die Höhe der Altersbezüge richtet sich nach Dienstjahren: maximal sind 70 Prozent des letzten Grundgehaltes erzielbar. Für die Altersvorsorge werden den Beamten allerdings auch automatisch 9,7 Prozent des Monatsbruttogehalts abgezogen: das unterscheidet sie zum Beispiel von deutschen Beamten, die überhaupt keine Beiträge für ihre Pensionen zahlen.

Dennoch könnten die Pensionen für Debatten sorgen: Die EU muss für laufende Rentenzahlungen bereits 41,4 Prozent aller Personalkosten ausgeben, meldet BILD: 2020 waren das 4,967 Milliarden Euro.

Bund: 639 Milliarden Euro Rückstellungen

Die Pensionskosten der EU sind hingegen noch gering im Vergleich dazu, was in Deutschland Bund und Länder für Pensionen ausgeben müssen. Zum Jahresende 2020 beliefen sich die Rückstellungen des Bundes -die Bundesländer und Kommunen nicht eingerechnet- auf 639 Milliarden Euro, so geht aus dem Siebten Versorgungsbericht der Bundesregierung hervor. Für 2021 wird mit laufenden Pensionszahlungen von 18 Milliarden Euro kalkuliert.

Seit den 1990er Jahren spart der Bund Versorgungsrücklagen und -fonds an, die den Staatshaushalt mit Blick auf Beamte entlasten sollen. Darin befinden sich aktuell rund 25 Milliarden Euro. Er soll bis zum Jahr 2031 weiter angespart werden, um dann binnen 15 Jahren schrittweise die Ausgaben des Bundes bei den Versorgungsaufwendungen abzufedern.

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Die meisten Beamten sind aber bei Ländern und Kommunen beschäftigt. Und in den kommenden Jahren werden sich viele Beamte in den Ruhestand verabschieden. Die laufenden Versorgungsausgaben von Bund und Ländern könnten bis zum Jahr 2060 auf über 120 Milliarden Euro pro Jahr steigen, warnt deshalb das wirtschaftsliberale Think Thank "Stiftung Marktwirtschaft" in seinem aktuellen Bericht "Generationenbilanz". Darin eingerechnet sind Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisengeld) sowie die Leistungen zur Beihilfe.

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