Seit 2005 gibt es für Selbstständige die Möglichkeit, staatlich gefördert für den Ruhestand vorzusorgen. Seitdem gibt es die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt: benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, der das Konzept wesentlich mitentwickelte. 2,4 Millionen Policen waren zum Jahresende 2020 im Bestand der Versicherer, so geht aus Zahlen des Versichererverbandes GDV hervor. Etwa vier Millionen Deutsche sind aktuell selbstständig tätig.

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Das Onlineportal weltsparen.de, selbst mit einem Rürup-Fondssparplan am Start, wollte nun wissen, wie groß das Wissen der Deutschen zur Basisrente ist. Und hat eine repräsentative Umfrage bei YouGov in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: In der Bevölkerung herrscht in Bezug auf die Rürup-Rente große Unkenntnis.

Nie gehört - und fehlendes Wissen

Auf die Frage: „Haben Sie schon einmal von der Rürup-Rente gehört?“, antworteten 21 Prozent mit „Ja, und ich weiß genau, was es ist“. Weitere 32 Prozent sagten: „Ja, ich weiß aber nicht genau, was es ist“, und 17 Prozent: „Ja, ich weiß aber überhaupt nicht, was es ist“. Weitere 24 Prozent stimmten gar der Aussage zu: „Nein, ich habe noch nie davon gehört“. Sieben Prozent zeigten sich unentschlossen. Fast man all jene zusammen, die nie von der Basisrente gehört haben oder nichts über sie wissen, summiert sich die Zahl folglich auf 41 Prozent.

YouGov / weltsparen.de

Wissen speziell bei Jüngeren gering

Besonders die jüngeren Befragten zeigen eine große Unkenntnis, berichtet das Portal weiter. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der 18- bis 24jährigen sowie 33 Prozent der 25-34jährigen stimmen der Aussage zu, dass sie noch nie von dieser Vorsorgeform gehört haben. Weitere je 17 Prozent können sich unter dem ihnen geläufigen Begriff Rürup-Rente nichts vorstellen.

Hier sei jedoch angemerkt, dass sich in den jüngeren Altersgruppen viele noch in der Ausbildung oder im Studium befinden und der Anteil Selbstständiger sehr gering ist: Laut einem Forschungsbericht im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums sind nur 1,5 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 24 Jahren selbstständig, in der Alterskohorte 25 bis 29 Jahre sind es 3,4 Prozent. Blickt man auf alle Selbstständigen im erwerbsfähigen Alter, beträgt ihr Anteil rund 10 Prozent der Erwerbstätigen.

"Vorurteile" zu Rürup?

Das Finanzportal ließ auch einige vermeintliche Nachteile von Rürup-Verträgen abfragen: Die es selbst als Vorurteile wertet. Schließlich verkauft man selbst mit Raisin Pension Rürup-ETF, die unter anderem per Affiliate Link beim Portal "Finanztip" prominent beworben werden. Ob es sich lediglich um Vorurteile handelt oder die Kritik auch berechtigt ist, bedeutet auch für Versicherungsmakler eine relevante Frage. Sie sind verpflichtet, Kundinnen und Kunden über mögliche Nachteile einer Vorsorgeform aufzuklären: und notfalls passendere Alternativen anzubieten.

Die „Vorurteile zur Basisrente halten sich hartnäckig“, schreibt weltsparen.de. Doch blickt man auf die konkreten Antworten, stimmt diesen negativen Aussagen tatsächlich nur eine Minderheit zu. Für die Aussagen zu den vermeintlichen Vorurteilen wurden ausschließlich jene befragt, denen Rürup ein Begriff ist.

So unterstellen 18 Prozent der befragten "Rürup-Kenner" -weniger als jeder Fünfte-, die Basisrente habe zu starre Vertragsoptionen. Raisin beansprucht für sich auf der eigenen Webseite, dass seine Verträge flexibel sind: unter anderem, weil man „Jederzeit online Beiträge anpassen oder individuell über­weisen“ könne. Doch der Vorwurf der Unflexibilität resultiert aus weiteren Gründen. So können Rürup-Verträge nicht vererbt, beliehen oder übertragen werden, dies verbietet das Alterseinkünftegesetz. Das bedeutet, dass die eingezahlten Prämien bei vorzeitigem Tod der versicherten Person verfallen und der Solidargemeinschaft der Versicherten zugutekommen.

YouGov / weltsparen.de

Steuervorteile: lukrativ auch für Geringverdiener?

Bei weiteren vermeintlichen Vorurteilen ist die Zustimmung noch geringer. 14 Prozent sagen: "Rürup rentiert sich nur für Gutverdiener". Ein Grund für diese Einschätzung ist, dass bei der Basisrente allein Steuervorteile als staatliche Förderung vorgesehen sind, keine direkten Zulagen. Geringverdiener zahlen eher geringere Steuern, deshalb raten ihnen sogar manche Vergleichsportale von dieser Vorsorge ab. Raisin hingegen behauptet: „Fakt ist: Von den Steuervergünstigungen der Rürup-Rente können alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, ungeachtet ihres beruflichen Status und ihres Einkommens“.

Zwölf Prozent der Rürup-Kenner stimmen darüber hinaus der Aussage zu, „Die Rürup-Rente eignet sich nur für Selbstständige“. Tatsächlich können auch Beschäftigte und Beamte diese Verträge abschließen und Steuern sparen, selbst wenn sie speziell als staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige designt wurde.

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Rürup-Einzahlungen sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar: 2021 können 92 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden und senken somit die Steuerlast für das zu versteuernde Einkommen. Bis 2025 können sogar 100 Prozent der Rürup-Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden. Ist das Rentenalter erreicht, werden die Kapitalauszahlungen besteuert. Da der individuelle Steuersatz nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben in der Regel niedriger ist, können die Vorsorgenden Ersparnisse erzielen.

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