Irrtum 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung
Irrtum 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Möglichkeit zur ArbeitskraftabsicherungDie Erhebung offenbart aber noch weitere Ansatzpunkte für Versicherungsvermittler. So geben beispielsweise 70 Prozent der Befragten an, mit dem Begriff ‚Grundfähigkeitsversicherung‘ nichts anfangen zu können. Nur 23 Prozent der Erwerbstätigen kannten den Begriff.qimono / pixabay