Den Rahmen für einheitliche Begriffe und Definitionen soll eigentlich die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union bilden. Doch befindet sich noch im Aufbau-Stadium: erst für zwei von sechs Umweltzielen gibt es technische Bewertungskriterien. „Damit erfasst die Taxonomie viele potenziell nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten aktuell noch gar nicht und die Abdeckung ist recht gering“, so die Folgerung von Assekurata.

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ESG-Kriterien: Versicherer setzen auf Ausschluss

Um ESG-Kriterien bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, werden verschiedene Verfahren angewandt. Fast alle Teilnehmer greifen hier auf Ausschlusskriterien zurück. Dabei werden Investments in Unternehmen oder Staaten, die sensible Themen oder Geschäftsbereiche tangieren oder den festgelegten Anforderungen nicht gerecht werden, komplett ausgeschlossen. Einen Fokus auf die positive Nachhaltigkeitswirkung von Investmentobjekten erlauben die Instrumente Positivkriterien, Best-in-Class oder Impact Investing. Die Assekurata-Erhebung zeigt allerdings, dass diese zurzeit noch weniger stark vertreten sind. 42 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, Active Ownership bzw. Engagement anzuwenden, also aktiv auf Unternehmensentscheidungen der Investmentobjekte zugunsten einer nachhaltigeren Entwicklung einzuwirken, zum Beispiel über Stimmrechtsausübungen bei Hauptversammlungen. „Dies ist für kleinere Versicherer aufgrund der geringeren Investitionsvolumina naturgemäß schwieriger als für größere, sie können sich aber in Initiativen und Netzwerken mit anderen Kapitalanlegern zusammenschließen und ihre Einflusskraft dadurch bündeln“, schreiben die Analysten.

Eines dieser Netzwerke ist die im Sommer diesen Jahres gegründete ‚Net-Zero Insurance Alliance‘. Unter dem Vorsitz von Axa haben sich Generali, Allianz, Aviva, Munich Re, SCOR, Swiss Re und Zurich Insurance Group dazu verpflichtet, ihren Beitrag zur Beschleunigung des Übergangs zu einer globalen Netto-Null-Emissionswirtschaft zu leisten.

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