Zum 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll dafür sorgen, dass noch mehr Menschen eine Betriebsrente abschließen – und auch kleine und mittlere Unternehmen diese vermehrt anbieten. Denn gerade in kleinen Firmen profitiert bisher nur ein Bruchteil der Beschäftigten von einer Betriebsrente.

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Mit der Reform der Betriebsrente sollten insbesondere Arbeitnehmer mit kleiner Lohntüte besser gefördert werden, wenn sie ein Brutto-Monatseinkommen von bis zu monatlich 2.575 Euro haben. Zahlt der Arbeitgeber hier 240 bis 960 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung ein, erhält er vom Staat einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent bzw. maximal 288 Euro. Im Jahr 2019 hatte die Einkommensgrenze noch bei 2.200 Euro gelegen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der jährliche Förderhöchstbetrag noch bei 144 Euro gelegen.

Im Jahr 2020 hat der deutsche Staat die betriebliche Altersvorsorge (BAV) mit 175,5 Millionen Euro bezuschusst. In 2019 hatte der Zuschuss noch bei 89,1 Millionen Euro gelegen. In Summe sei der staatliche Zuschuss von fast 82.100 Arbeitgebern in Deutschland für über eine Millionen Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt worden. Damit hätten 4,2 Prozent aller Arbeitgeber diese Fördermöglichkeit in Anspruch genommen. Im Vorjahr hatte die Quote noch bei 3,4 Prozent gelegen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor.

Die verstärkte Inanspruchnahme der Förderung sei über alle Betriebsgrößen zu beobachten. Vor allem große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten hätten den größten Zuwachs des Fördervolumens. Die angerechnete Summe sei hier um 60,2 Millionen Euro auf 120,6 Millionen Euro angestiegen. Die Großbetriebe machten mit 190 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer geltend.

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In absoluten Zahlen legten allerdings die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten am meisten zu. Rund 9.400 Betriebe hätten diese Betriebsrente zusätzlich eingeführt. Damit würden sich 3,1 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe (bis 10 Beschäftigte) in Deutschland an der Betriebsrentenförderung beteiligten, heißt es weiter. Bei den kleinen (11 bis 50 Beschäftigte) und mittleren Betrieben (51 bis 250 Beschäftigte) seien es 6,0 Prozent beziehungsweise 8,7 Prozent. Bei den großen Betrieben (ab 251 Beschäftigte) seien immerhin schon 14,5 Prozent an Bord. Die Höhe der staatlichen Zuwendung liege im Durchschnitt bei 171 Euro pro Arbeitnehmer. Im Jahr davor hatte das Mittel der Föderung noch bei 120 Euro gelegen. Die geringsten Zuschläge gäbe es in den Kleinstbetrieben. Hier sei Arbeitnehmern durchschnittlich 97 Euro gewährt worden. Große Betrieben zahlten im Schnitt 190 Euro pro Arbeitnehmer.

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