Der Wircecard-Skandal habe das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt schwer erschüttert, schreibt die Bundesregierung. Eine Maßnahme, um eben dieses Vertrauen wieder herzustellen, ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Nach dem Bundestag passierte der Gesetzentwurf am 28. Mai 2021 auch den Bundesrat. Bereits zum 01. Juli 2021 tritt das Gesetz in Kraft.

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Das Hauptaugenmerk gilt einer Neuordnung in den Bereichen Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung sowie die Corporate Governance. Der „Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen“ soll mit dem Gesetz neu abgesteckt werden.

Im Rahmen des FISG soll auch die Rolle der Finanzaufsicht gestärkt werden. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig das Recht, Finanzprodukte anonym erwerben zu können. Davon versprechen sich die Verantwortlichen mehr Verbraucherschutz. Bislang fehlte für derartige verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping) die gesetzliche Grundlage.

Die ist nun mit dem FISG vorhanden und die BaFin lässt keine Zeit verstreichen. Noch am Tag der Verabschiedung durch den Bundesrat verkündete die Aufsicht, ihr Pilotvorhaben zum „Mystery Shopping“ gestartet zum haben.

Der Startschuss erfolgte als öffentliche Ausschreibung. Die BaFin sucht also Dienstleister, die Testkäufe im Finanzmarkt-Bereich durchführen können. So will sich die Aufsicht darauf vorbereiten, das neue Instrument regelmäßig einzusetzen. Ziel ist, sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie Finanzmarkt-Akteuere mit ihren Kunden umgehen. So soll zum Beispiel geprüft werden, ob die gesetzlichen Pflichten gegenüber (Klein-)Anlegern eingehalten werden, teilte die BaFin mit.

Für das Pilotprojekt werden in einer Marktsondierung Aufträge an verschiedene Agenturen vergeben. In der Ausschreibung heißt es dazu: „Die Testkäufe sollen bundesweit durchgeführt werden. Die Dokumentation und statistische Aufbereitung“ soll der BaFin geliefert werden. Zu vergeben sind vier Aufträge, die jeweils neun Testkäufe im Finanzdienstleistungssektor inklusive Dokumentation und statistischer Aufbereitung vorsehen. Die abschließenden Dokumentationen und statistische Aufbereitung soll bis zum 31.08.2021 bei der BaFin vorliegen.

Als Zuschlagskriterien werden in der Ausschreibung Zertifizierungen, Festlegung der Institutsstichprobe, Auswahl der Tester und Größe des Panels genannt. So erwartet die BaFin mindestens fünf Referenzen aus den letzten drei Jahren und ein Panel von mindestens 1.500 Testkunden.

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Schon am 11.06. 2021 ist Schlusstermin für den Eingang der Angebote.

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