Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 ging es erneut langsam abwärts. Drei Quartale in Folge sank die Gesamtmenge der 34f-Vermittler. Diese Entwicklung könnte auch mit der politischen Bewegung verbunden sein. Denn eigentlich sollte ab dem 1. Januar 2021 sollen 34f-Vermittler von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Entscheidung über das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG wurde aber immer wieder verschoben. Nach dem Wirecard-Skandal habe für die Politik ein Neuanfang bei der Finanzaufsicht BaFin absolute Priorität.

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Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Im ersten Quartal 2021 geht es erneut wieder aufwärts. Zum 1. April 2021 sind bundesweit 38.217 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 111 Vermittler mehr als im Januar. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.640 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Zuwachs von 113 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. April 8.461 Vermittlern erlaubt. Zum Jahresbeginn waren es noch 94 mehr. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar noch 5.652 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.563.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten nur wenig Bewegung. Hier sind 209 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn waren es noch 208 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater.

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