TVO-Fakt 1:
TVO-Fakt 1:Alle zehn Versicherer informieren zu den Artikeln 3, 4 und 5 der TVO, aber mit unterschiedlichem Umfang. Denn der Gesetzgeber macht weder Mindest- noch Maximalvorgaben zu den offenzulegenden Informationen. Einige Gesellschaften setzen offenbar auf Menge. Im Durchschnitt aller Gesellschaften hätten die Informationen je Unternehmen immerhin sieben Blätter Papier verbraucht. Nicht immer besteht aber ein Zusammenhang zwischen Länge und Informationsgehalt.myrfa / pixabay

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