VorlesenPausieren 1/5TVO-Fakt 1:Alle zehn Versicherer informieren zu den Artikeln 3, 4 und 5 der TVO, aber mit unterschiedlichem Umfang. Denn der Gesetzgeber macht weder Mindest- noch Maximalvorgaben zu den offenzulegenden Informationen. Einige Gesellschaften setzen offenbar auf Menge. Im Durchschnitt aller Gesellschaften hätten die Informationen je Unternehmen immerhin sieben Blätter Papier verbraucht. Nicht immer besteht aber ein Zusammenhang zwischen Länge und Informationsgehalt.myrfa / pixabay22.04.2024AdvertorialOhne sie ist die Herzlichkeit a. D.Im Fall der Fälle: Die Allianz ermöglicht Beamtinnen und Beamten mit der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung finanzielle Sicherheit für die gesamte Berufslaufbahn. Anzeige Lebensversicherung Risikolebensversicherung hier vergleichen Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelRentenversicherung: noch bis 31. März freiwillige Beiträge zahlenNächster ArtikelNächster ArtikelDeutscher Gewerkschaftsbund sieht bei Rentenreform Licht und Schatten
22.04.2024AdvertorialOhne sie ist die Herzlichkeit a. D.Im Fall der Fälle: Die Allianz ermöglicht Beamtinnen und Beamten mit der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung finanzielle Sicherheit für die gesamte Berufslaufbahn.