TVO-Fakt 1:Alle zehn Versicherer informieren zu den Artikeln 3, 4 und 5 der TVO, aber mit unterschiedlichem Umfang. Denn der Gesetzgeber macht weder Mindest- noch Maximalvorgaben zu den offenzulegenden Informationen. Einige Gesellschaften setzen offenbar auf Menge. Im Durchschnitt aller Gesellschaften hätten die Informationen je Unternehmen immerhin sieben Blätter Papier verbraucht. Nicht immer besteht aber ein Zusammenhang zwischen Länge und Informationsgehalt.myrfa / pixabay
Jeder weiß, wie wichtig es ist, früh die Basis für eine finanziell abgesicherte Zukunft zu legen. Mit dem Zinseszinseffekt kann schon mit kleinen Beiträgen eine echte Zukunftsperspektive aufgebaut we
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