TätigkeitsschadenKommt es bei der Durchführung einer vereinbarten Leistung (handwerkliche Tätigkeit) zu einem Schaden, spricht man von Tätigkeitsschaden. Diese Schadengruppe ist in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen (§ 7 AHB). Der Einschluss dieser Schäden ist für viele Handwerker-Betriebe sinnvoll. Mitunter wird auch von Bearbeitungsschaden gesprochen.stevepb / pixabay
Clevere Vermittler nutzen den Jahresanfang für ihre Kunden: Denn bis zum 31. März 2026 haben Vermittler die Möglichkeit, ihren Kunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit einen dauerhaften Bei
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