Auch Versicherungsmakler brauchen einen Plan B
Die Corona-Pandemie offenbart für viele Bereich der Wirtschaft die Notwendigkeit eines Szenarios, wenn das Geschäftsmodel nicht mehr läuft. Die Versicherungsbranche läuft aktuell (noch) fast normal. Aber die Auswirkungen der politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zur Corona-Bekämpfung werden erst noch kommen. Insolvenzen und Arbeitsplatzverlust werden mit Verzögerung die Versicherungs- und Finanzbranche treffen. Assekuranzdoc Dr. Peter Schmidt erläutert die Notwendigkeit für mögliche Auswege.

Vielleicht haben Sie die Taxen auch schon gesehen, die Werbung für Plan B auf den Türen haben. Plan B steht hier für oft unfreiwillige Einsteiger ins Taxigeschäft, Plan B als Synonym für Überlegungen oder Maßnahmen, die in schwierigen oder krisenhaften Zeiten einen Umstieg auf ein anderes oder modifiziertes Geschäftsmodell ermöglichen. Je früher man im unwahrscheinlichen Fall des Eintritts so einer Situation einen Plan B hat, um so schneller geht der Switch in eine neue Strategie.
Anzeige
Vor so einer Situation stehen in unserer Zeit zwangsläufig viele Gewerbetreibende und Soloselbständige. Die aktuelle wirtschaftliche Situation, die durch massive Eingriffe der Politik geprägt ist, zwingt zu Alternativen zum bisher tragfähigen Geschäftsmodell. Haben Sie als Versicherungsmakler sich schon einmal die Frage gestellt, was würde mit mir sein, wenn externe Entscheidungen mich in so eine Lage bringen?
Notfallszenarien unbedingt durchdenken
Abhängig von jeweils eigenen Geschäftsmodell sollten man als Makler oder Maklerin folgende Szenarien einmal durchdenken:
- 30 Prozent der Kunden können die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen
- 50 Prozent Ihrer Gewerbekunden müssen Insolvenz anmelden und kündigen Verträge
- Die Courtagen Leben und PKV werden über ein LVRG um 50 Prozent reduziert
- Ein US-Datenriese steigt ins Versicherungsgeschäft ein und Ihr Bestand sinkt
- Sie erkranken ernsthaft und können später nicht mehr (voll) arbeiten
- Sie werden Opfer eines Unfalls, einer Tätlichkeit oder versterben plötzlich
Für jedes der Szenarien gibt es im Einzelfall sicher keinen aktuellen Anlass. Aber die Möglichkeit des Eintritts besteht schon und hat einen realistischen Bezug, ist aber in Tendenzen oder Diskussionen der Politik zu erkennen. Stellen Sie sich dann folgende Fragen:
- Was würden Sie in einer oder mehreren solcher Situationen tun?
- Welche Auswirkungen hätte dies auf Ihre Einkünfte und Verpflichtungen?
- Haben Sie finanzielle Reserven für derartige Ausfälle?
- Haben Sie einen Plan B, auf den Sie kurzfristig umschalten können?
Notfallplan erstellen und Varianten einplanen
Nach meiner Erfahrung aus zahlreichen Corona-Betroffenheiten in der Branche ist das Thema 1 der Fall der schweren Erkrankung oder des Todes des Unternehmers. Es muss Klarheit geschaffen werden, was soll passieren, wenn…? Dafür gibt es unterschiedliche Wege wie:
Anzeige
- Notfallplan erstellen (ggf. Unternehmertestament)
- Treuhandvertrag (ggf. Regelung für Stellvertreter)
- Transformation vom Einzelunternehmern zur juristischen Rechtsform
- Generalvollmacht für Fall Erkrankung oder Tod
- Auch Versicherungsmakler brauchen einen Plan B
- Abhängigkeit vom Umsatz