Aktuell legt Tief Tristan den Verkehr in weiten Teilen Deutschlands mit Schneeverwehungen lahm - die BILD-Zeitung setzte heute die Nachricht einer Familie auf die Titelseite, die sechs Stunden im Auto feststeckte. Ans Mopedfahren denken da die wenigsten. Und doch nähert sich ein wichtiges Datum, das die Fans von Mopeds und Mofas im Auge behalten sollten. Am 1. März müssen die neuen Kennzeichen montiert sein, falls man sich dann -so es das Wetter erlaubt- mit dem Zweirad auf die Straße begeben will.

Anzeige

Am 1. März startet die neue Mopedsaison: und damit werden die neuen blauen Nummernschilder Pflicht. Wer weiterhin mit der schwarzen Plakette fährt, riskiert hingegen viel. Denn ohne gültiges Schild erlischt nicht nur der Versicherungsschutz: Der Fahrer bzw. die Fahrerin macht sich auch strafbar.

Speziell wenn Personen durch eigenes Fehlverhalten verletzt oder gar getötet werden, kann fehlender Haftpflicht-Schutz direkt in die Schuldenfalle führen. Im Zweifel muss der Verursacher dem Geschädigten neben Schmerzensgeld zum Beispiel auch den Lohnausfall, den behindertengerechten Umbau der Wohnung, Behandlungskosten und eine Rente zahlen: schnell kommen so ein sechs- oder gar siebenstelliger Betrag zusammen. Der Verursacher haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Für welche Gefährte besteht Versicherungsschutz?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass zwei verschiedene Arten von Versicherungs-Kennzeichen im Umlauf sind. Das liegt vor allem an den neuen E-Scootern und Segways. Überhaupt erst seit dem 15. Juni 2019 ist deren Betrieb in Deutschland gestattet. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung schreibt vor, dass sie eine selbstklebende Versicherungs-Plakette auf Klebefolie benötigen.

Anders hingegen das „klassische“ Mofa-Kennzeichen. Dieses ist zumeist aus Blech und weist die Maße 13,0 x 10,1 cm auf. Folgende Gefährte benötigen ein solches Schild:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus der ehemaligen DDR bis maximal 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Mopeds verhältnismäßig oft entwendet

Zusätzlich zum Haftpflicht-Schutz empfiehlt es sich, eine Teilkasko für das Zweirad abzuschließen. Denn im Verhältnis zur Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge werden sie relativ häufig gestohlen. Im Jahr 2019 wurden nach GDV-Zahlen 2.241 versicherte Mofas und Mopeds entwendet, wie aus GDV-Daten hervorgeht. Das bedeutet: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 7,7 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 0,4 von 1.000 Fahrzeugen. Neuere Daten liegen noch nicht vor.