Wie muss die schwere Erkrankung nachgewiesen werden?Einigen Versicherern genügt es, wenn ein Facharzt die jeweilige Diagnose stellt. In den Bedingungswerken lassen sich aber auch solche Formulierungen finden: „Weiter können wir verlangen, dass uns alle Angaben gemacht werden, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienlich sind und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht ermöglichen (Aufklärungsobliegenheit).“ Ähnlich wie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen trifft man also auch bei Dread-Disease-Policen auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Mitunter lassen sich Versicherer auch das Recht einräumen, dass sich die versicherte Person von Ärzten oder Gutachtern untersuchen lässt, die der Versicherer beauftragt.Tumisu / pixabay
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