Karenz- und WartezeitenJe nach Erkrankung finden sich unterschiedliche Wartezeiten in den Bedingungswerken (z.B. Krebs: Wartezeit 6 Monate / Bypass-OP 3 Monate). Aufgepasst: Wird später die Versicherungsleistung erhöht, gilt die Wartezeit erneut für den Betrag der Erhöhung.
Schwierigkeiten kann die Wartezeit auch bei folgender Formulierung bringen: Innerhalb der Wartezeit tritt eine Vorstufe einer bedingungsgemäß versicherten schweren Erkrankung auf, die für sich genommen noch keine Leistung auslöst. Verschlimmert sich die Erkrankung im Laufe der Zeit und tritt nach Ablauf der Wartezeit in ein Stadium, das einen Zahlungsanspruch auslösen würde, besteht kein Anspruch auf Leistungen.webandi / pixabay
Clevere Vermittler nutzen den Jahresanfang für ihre Kunden: Denn bis zum 31. März 2026 haben Vermittler die Möglichkeit, ihren Kunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit einen dauerhaften Bei
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