Karenz- und Wartezeiten
Karenz- und WartezeitenJe nach Erkrankung finden sich unterschiedliche Wartezeiten in den Bedingungswerken (z.B. Krebs: Wartezeit 6 Monate / Bypass-OP 3 Monate). Aufgepasst: Wird später die Versicherungsleistung erhöht, gilt die Wartezeit erneut für den Betrag der Erhöhung. Schwierigkeiten kann die Wartezeit auch bei folgender Formulierung bringen: Innerhalb der Wartezeit tritt eine Vorstufe einer bedingungsgemäß versicherten schweren Erkrankung auf, die für sich genommen noch keine Leistung auslöst. Verschlimmert sich die Erkrankung im Laufe der Zeit und tritt nach Ablauf der Wartezeit in ein Stadium, das einen Zahlungsanspruch auslösen würde, besteht kein Anspruch auf Leistungen.webandi / pixabay

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