VervielfältigungsregelDiese Regel greift zum Beispiel bei Abfindungen. Davon dürfen bis zu 4 Prozent der aktuellen BBG der Deutschen Rentenversicherung mal höchstens 10 vorher geleistete Dienstjahre zusätzlich steuerfrei in die bAV eingezahlt werden.8384 / pixabay
Es gibt kaum ein Thema, das Eltern so emotional bewegt, wie die Gesundheit und Zukunft ihrer Kinder. Wer Familien hier kompetent begleitet, kann nicht nur Neukundinnen und Neukunden gewinnen, sondern
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