VervielfältigungsregelDiese Regel greift zum Beispiel bei Abfindungen. Davon dürfen bis zu 4 Prozent der aktuellen BBG der Deutschen Rentenversicherung mal höchstens 10 vorher geleistete Dienstjahre zusätzlich steuerfrei in die bAV eingezahlt werden.8384 / pixabay
Den Öffentlichen Dienst bedarfsgerecht absichern war noch nie so einfach: Kund:innen und Makler:innen profitieren von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz der DBV im Öffentlichen Dienst. Hier tri
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