VervielfältigungsregelDiese Regel greift zum Beispiel bei Abfindungen. Davon dürfen bis zu 4 Prozent der aktuellen BBG der Deutschen Rentenversicherung mal höchstens 10 vorher geleistete Dienstjahre zusätzlich steuerfrei in die bAV eingezahlt werden.8384 / pixabay
Flexible Vorsorge mit attraktiven Renditechancen: Fondspolicen bieten individuelle Anlagemöglichkeiten für jede Lebenssituation. Vermittler erstellen maßgeschneiderte Portfolios und können gleichzeit
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