SozialpartnermodellVereinfacht gesagt, soll das Sozialpartnermodell die Prozesse bei Tarifpartnern (Gewerkschaft und Arbeitgeber) schlank halten. Das Sozialpartnermodell sieht auch ein Opting-Out-Verfahren vor. Das greift, wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens (Tarifvertrag) in die bAV einzahlen. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen.geralt / pixabay
Den Öffentlichen Dienst bedarfsgerecht absichern war noch nie so einfach: Kund:innen und Makler:innen profitieren von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz der DBV im Öffentlichen Dienst. Hier tri
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