SozialpartnermodellVereinfacht gesagt, soll das Sozialpartnermodell die Prozesse bei Tarifpartnern (Gewerkschaft und Arbeitgeber) schlank halten. Das Sozialpartnermodell sieht auch ein Opting-Out-Verfahren vor. Das greift, wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens (Tarifvertrag) in die bAV einzahlen. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen.geralt / pixabay
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt angespannt: Bis 2035 fehlen Unternehmen über 3 Millionen Fachkräfte, und die Arbeitsunfähigkeitstage stiegen seit 2021 um 23 %. Eine betriebliche Krankenversicher
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