SozialpartnermodellVereinfacht gesagt, soll das Sozialpartnermodell die Prozesse bei Tarifpartnern (Gewerkschaft und Arbeitgeber) schlank halten. Das Sozialpartnermodell sieht auch ein Opting-Out-Verfahren vor. Das greift, wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens (Tarifvertrag) in die bAV einzahlen. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen.geralt / pixabay
Clevere Vermittler nutzen den Jahresanfang für ihre Kunden: Denn bis zum 31. März 2026 haben Vermittler die Möglichkeit, ihren Kunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit einen dauerhaften Bei
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