Meldepflichtig sind „alle strafbaren Handlungen einschließlich strafbarer Versuche aus Eigentums- und Vermögensdelikten, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung von Inkasso-Geldern und Computermanipulationen, die zum Beispiel zur Verbuchung von Drittgeldern auf Konten des Vermittlers führen.“ Aber auch, wenn der Verdacht besteht, dass Provisionen erschlichen wurden, so muss die Aufsichtsbehörde darüber informiert werden.

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Im aktuellen Erstversicherungsbericht der BaFin sind nun alle Fälle aufgelistet, die Versicherer im Berichtsjahr 2019 eingereicht haben. Genau 5.520.534 Euro an veruntreuten Geldern wurden demnach laut Formblatt A angezeigt. Das ist ein Erfolg gegenüber dem Vorjahr, als noch 10,76 Millionen Euro Schaden durch Untreue zu beklagen waren. Auch im Jahr 2017 war die Schadensumme deutlich höher (knapp 13,97 Millionen Euro).

Durch Versicherer gemeldete Unregelmäßigkeiten für das Jahr 2019 insgesamtBaFin

Gebundene Vermittler noch immer am häufigsten beteiligt

Die Statistik gibt auch Auskunft darüber, wie viele Personen auffällig wurden - und welchen Status sie haben. Auch hier ging die Zahl der Beteiligten zurück. Wurden 2018 noch 302 Personen gezählt, so sind es nun 212.

Die gebundenen Vermittler -also Vertreter- führen die unrühmliche Statistik wie im Vorjahr an. 142 auffällige Personen wurden hier gezählt - der veruntreute Betrag summiert sich auf 2,12 Millionen Euro. Auf Rang zwei landen Innendienst-Mitarbeiter und Versicherungsmakler gleichauf: je 21 verdächtige Personen wurden mit diesem Status auffällig. Während der Innendienst mutmaßlich 1.899.679 Euro veruntreute, summiert sich der Betrag bei Maklern auf 1.195.708 Euro.

Deutlich weniger auffällig wurde im Vergleich dazu der angestellte Außendienst (15 Personen), Mehrfachvertreter (acht Personen) sowie produktakzessorische Vermittler -etwa Mitarbeiter eines Autohauses, die bei Autokauf auch Versicherungen vermitteln (5 Personen). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Gruppen auch zahlenmäßig den anderen unterlegen sind.

Höhere Schäden: Bei 21 Personen ging es um mehr als 50.000 Euro

Neben einem Formblatt A, das die Gesamtschadensumme und die Gesamtzahl der Personen ausweist und Schäden unter 5.000 Euro erfasst, müssen die Versicherer auch ein Formblatt B ausfüllen. Hier geht es um veruntreute Beträge ab 50.000 Euro: also die Delikte, bei denen hohe Schadensummen zu beklagen waren. Bei diesen sogenannten besonderen Fällen müssen die verdächtigen Personen auch namentlich genannt werden.

Meldungen in besonderen Fällen (ab 50.000 €)BaFin

Die Gegenüberstellung von Gesamtzahl und „besonderen Fällen“ zeigt, dass die meisten Personen eher mit kleineren Summen auffällig werden. Denn lediglich 21 Verdächtige lassen sich den „besonderen Fällen“ über 50.000 Euro zurechnen: umso höher ist hier die Gesamtsumme veruntreuter Beträge, die sich auf 3.748.141 Euro summiert. Knapp 67,9 Prozent der gesamten veruntreuten Beträge lassen sich demnach diesen 21 Personen zurechnen.

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