Unter anderem wurden 34 Sitzungen des Bundestags-Finanzausschusses (2014-2020) sowie 33 Referentenentwürfe mit Finanzmarktbezug (2014-2020) danach ausgewertet, welche Verbände und Unternehmen Kommentare und Stellungnahmen abgegeben haben. Hierbei zeige sich, wie ungleich das Verhältnis zwischen Finanzindustrie und Zivilgesellschaft ist:

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Bei Referentenentwürfen -stark vereinfacht Kommentaren zu ersten Gesetzentwürfen- liege das Verhältnis von Stellungnahmen zwischen Finanzlobby und der erweiterten Finanzlobby auf der einen und der Zivilgesellschaft auf der anderen Seite bei 9:1. Soll heißen: Auf eine Stellungnahme von zivilgesellschaftlichen Verbänden kommen im Schnitt neun der Finanzlobby (siehe Grafik).

Bürgerbewegung Finanzwende

Besonders stark ist das Ungleichgewicht bei der MIFID II-Gesetzgebung zur Finanzmarktrichtlinie gewesen, wo sich lediglich zwei zivilgesellschaftliche Verbände geäußert haben, aber 42 der Finanzbranche. Beim Bankenabwicklungsrecht war das Verhältnis 1:10, bei einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie 1:7.

Am Aktivsten zeigen sich die Interessenvertreter der Versicherungsbranche. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommentierte 27 von insgesamt 33 untersuchten Entwürfen: so viel wie kein anderer Branchenverband. Die Deutsche Kreditwirtschaft (KI) folgt auf Rang zwei mit 21 Stellungnahmen.

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"Die Intransparenz ist gewollt, denn sie verschleiert die tatsächliche Schieflage. Ein verpflichtendes Lobbytransparenzregister würde hier einiges Licht ins Dunkel bringen", kommentiert der Bürgerverein auf seiner Webseite. Neben der Transparenz darüber, wer hier für wen mit welchem Budget tätig sei, brauche es auch Transparenz bezüglich der Herkunft bestimmter Ideen oder Formulierungen in Gesetzen: einen sogenannten legislativen Fußabdruck. Zudem müsse die Zivilgesellschaft bei derartigen Gesetzgebungs-Verfahren stärker einbezogen werden, um das Ungleichgewicht zu beseitigen.

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