Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hat im Jahr 2017 eine Rekordsumme für die Riester-Förderung ausgezahlt: Insgesamt 2,7153 Milliarden Euro flossen an die Vorsorgeanbieter. Damit summiert sich die Förderung seit 2002 auf fast 30 Milliarden Euro. Das geht aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor, auf die das Versicherungsjournal am Mittwoch aufmerksam macht. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht abschließend vor, da die Förderung zwei Jahre rückwirkend beantragt werden kann.

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Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums wurden zum 31. Dezember 2017 genau 10.958.791 Personen gefördert, was gegenüber dem Vorjahr aber einen Rückgang um rund 0,76 Prozent bedeutet (Vorjahr: 11.043.250 Personen). Bei rund 16,6 Millionen Riester-Sparern zum Stichtag würde das bedeuten, dass mehr als jede(r) Dritte gar keine Förderung erhielt.

Die Mehrheit der Fördergelder geht hierbei an Frauen: 6.245.266 Personen waren weiblichen Geschlechts. Dem entgegen haben 4.713.525 Männer von den Fördermöglichkeiten Gebrauch gemacht.

Riester-Förderung auf verschiedene Arten möglich

Riester-Verträge werden auf verschiedene Arten gefördert. Aus der Statistik des Bundesministeriums geht auch hervor, wie sich die verschiedenen Arten der Förderung auf die Verträge verteilen:

  • 6.217.042 Personen wurden ausschließlich durch Zulagen begünstigt (Grundzulage von 175 Euro im Jahr, Berufseinsteiger-Bonus sowie Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr).
  • 127.930 Personen profitierten ausschließlich von einer Steuerentlastung (Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge von aktuell bis zu 2.100 Euro pro Jahr, die Sparer bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen können).
  • 4.613.819 Personen machten sowohl von Zulagen als auch einer Steuerentlastung Gebrauch, kombinierten folglich beide Förderarten.

Zentrale Ergebnisse zur Riester-Förderung, Stichtag 15. Mai 2020Bundesfinanzministerium

Statistische Lücken

Bedeuten die Zahlen des Bundesfinanzministeriums, dass tatsächlich jeder dritte Sparer auf staatliche Förderung verzichtet? Diese Aussage ist mit Vorsicht zu genießen. Der Hintergrund: Zulagen können auf maximal zwei Riester-Verträge verteilt werden, was zum Beispiel sinnvoll sein kann, wenn Grund­zulage und Kinder­zulagen zusammen einen größeren Betrag ausmachen. Folglich sinkt der Anteil der gezahlten Förderung pro Vertrag. Die Statistik gibt aber keine Auskunft darüber, wie viele Personen mehrere Verträge gleichzeitig halten und wie diese gefördert werden, so ergab bereits eine Presseanfrage des Versicherungsboten bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

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"Die Grundgesamtheit der Statistik stellen alle Personen mit mindestens einem Vertrag mit Riester-Förderung zum Auswertungsstichtag dar", heißt es folglich auch auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Und weiter: "Ungeförderte Riester-Verträge bzw. Personen mit ausschließlich ungeförderten Riester-Verträgen können nicht erfasst werden."

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