In Sachen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung hält das Bundesministerium für Finanzen weiterhin an seinen Plänen fest.

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Der Nutzen einer Provisionsbegrenzung ist allerdings heftig umstritten. So kam ein Gutachten des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) zu dem Ergebnis, dass sich die Kostenbegrenzung kaum auf die Rendite der Kunden auswirken würde.

Wie sich die Pläne des BMF aber auf die Vermittlerschaft und auch auf die Maklerpools auswirken, war Thema der 12. Konferenz „Aktuelle Fragen des Versicherungsvertriebs“ am 10. November 2020, veranstaltet vom Institut für Versicherungswissenschaften e.V. an der Universität Leipzig.

In der Berichterstattung darüber war zu lesen, dass Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Maklerpools Blau direkt, einen „Rettungsschirm“ für Pools fordern würde. In einer nachträglich eingereichten Stellungnahme zu dem Artikel rückt Pradetto das Bild aber wieder zurecht: „Aktuell genießen nahezu alle Maklerpools Rekordergebnisse; sind finanziell sehr stabil aufgestellt. Maklerpools sind aufgrund ihrer gut skalierbaren Kostensituation besonders krisensicher. Ein Rettungsschirm ist nicht erforderlich; wird auch nicht von mir gefordert. Gleichwohl sind Pools wegen ihrer Marktbedeutung mittlerweile systemrelevant für den Vermittlermarkt. Sie sollten im Fall schwerwiegender Markteingriffe oder -störungen nicht allein die Auswirkungen auf den gemeinsamen Markt abfangen müssen.“

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Was Pradetto konkret meint, hat er in fünf Thesen formuliert:

  • Eine Provisionsbegrenzung in der ursprünglich geplanten Form wäre ein schwerwiegender Eingriff in den Markt.
  • Dieser wirke wegen verschiedener konkret dargelegter Effekte erheblich stärker als Regierung und Branche glauben.
  • Es wäre zu erwarten, dass sich ein hoher Anteil heutiger Makler zur Berufsaufgabe gezwungen sähe.
  • Dies kann Multiplikatoren wie Pools und Verbünde durch uneinbringbare Stornorückforderungen bedrohlich belasten.
  • Weil Pools Makler erheblich entlasten, wären diesen gerade in Krisen auf die Sicherheit ihres Pools angewiesen. Im Fall von extremen Markteingriffen, sollte die Stornohaftung von Pools und Verbünden für den an Makler weitergereichten Courtage-Anteil überdacht werden, um Domino-Effekte zu vermeiden.

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