Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 ging es erneut langsam abwärts. Drei Quartale in Folge sank die Gesamtmenge der 34f-Vermittler.

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Zwar war der verminderte Wert nur marginal. Dennoch ist diese Entwicklung beachtlich und könnte auch mit der politischen Bewegung verbunden sein. Denn eigentlich sollte ab dem 1. Januar 2021 sollen 34f-Vermittler von der BaFin beaufsichtigt werden. Das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG soll erst nach der parlamentarischen Sommerpause festgezurrt werden. Ob dann der geplante Start noch umsetzbar ist, scheint fraglich.

Im dritten Quartal 2020 geht es nun wieder aufwärts. Zum 1. Oktober 2020 sind bundesweit 37.961 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 90 Vermittler mehr als im Juli. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Vermittlerzahlen bleiben recht konstant

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 37.495 Personen Investmentfonds vermitteln und damit 94 Vermittler mehr als im Juli. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Oktober 8.605 Vermittlern erlaubt. Anfang des Jahres waren es noch 230 mehr.

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Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Juli noch 5.731 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.688. Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten kaum Bewegung. Hier sind 205 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Das sind drei Vermittler mehr.

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