Zahnersatz kann teuer werden. Seit 2005 beteiligen sich die Krankenkassen nur noch mit einem befundbezogenen Festzuschuss an den Kosten. Eine damals wie heute umstrittene Entscheidung, sind doch kranke Zähne eine Risiko für die physische und psychische Gesundheit des Menschen:

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Nicht nur erschweren Zahnlücken eine gesunde und ausgewogene Ernährung und begünstigen -wenn Wunden eitern- Vorfälle wie Herzinfarkte und Schlaganfälle. Auch das soziale Image leidet: laut einer repräsentativen Umfrage des Portals promio.net sehen acht von zehn Deutschen gepflegte Zähne als Voraussetzung für beruflichen Erfolg an.

Zuschuss zur Regelversorgung wird angehoben

Doch ab dem 1. Oktober erhalten gesetzlich Krankenversicherte nun einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung bisher 50 Prozent, so wird er auf 60 Prozent raufgesetzt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Pressetext aufmerksam.

Als Regelversorgung wird die von gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Doch der Zuschuss wird tatsächlich auf Basis kostengünstiger Lösungen berechnet.

Beispiel Zahnbrücke: Versichert ist eine einfache Brücke aus unedlem Metall, eine sogenannte NEM-Brücke (NEM = Nicht-Edelmetall). Wer edleres und beständigeres Material wie Keramik will, muss das Preisplus weiterhin aus eigener Tasche bezahlen. Auch andere hochwertige Lösungen wie Goldinlays und Implantate werden nur bis zu diesem Betrag bezuschusst.

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Der Zuschuss steigt, wenn der Patient bzw. die Patientin ein gut gepflegtes Bonusheft vorzeigen kann: von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft, das jährliche Vorsorge-Untersuchungen nachweist.

Weiterhin hohes Kostenrisiko

Trotz der höheren Zuschüsse bleibt das Kostenrisiko für Zahnersatz hoch, wie Rechenbeispiele zeigen. Der Zuschuss für eine Brücke, die einen Seitenzahn ersetzen soll, steigt ab Oktober von rund 375 Euro auf 450 Euro, mit Bonusheft gar auf 562 Euro. Allerdings besteht nur Anspruch -wie bereits erwähnt- auf wenig hochwertiges Material aus einem Nicht-Edelmetall.

Zudem hat die Brücken-Lösung einen Nachteil. Bei Brücken werden angrenzende Zähne als Pfeiler genutzt, um den Zahn an der gewünschten Stelle zu befestigen. Hierfür ist eine Art Metallgerüst erforderlich. Wenn die umliegenden Zähne ebenfalls kaputt gehen und die Brücke nicht mehr halten können, droht auch der Zahnersatz verlorenzugehen.

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Eine vornehmere Variante für den Zahnersatz bedeuten Implantate. Das sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen verpflanzt werden, um darauf den künstlichen Zahn anzubringen: ohne extra Metallgestell. Und das kann teuer werden:

Ein Einzelzahnimplantat kostet inklusive Zahnersatz in der Regel zwischen 1.500 und 3.500 Euro, rechnen die Verbraucherzentralen vor. Dennoch übernimmt die Kasse nur maximal 562 Euro für die Grundversorgung. Der Eigenanteil ist entsprechend hoch: auch nach der Reform. Vor allem, wenn mehrere Zähne ersetzt werden müssen, droht eine „Kostenfalle Zahn“, wie die Verbraucherzentralen ein Infoportal pointiert benannt haben.

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Viele Deutsche sind mit den Kosten für Zahnersatz überfordert. Aus der Haushaltsbefragung „Leben in Europa“ (EU-SILC) des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass fast die Hälfte aller Menschen (48,3 Prozent), die auf einen notwendigen Zahnarzt-Besuch verzichten, dies aus finanziellen Gründen tun. Davon profitieren auch die privaten Krankenversicherer. Mit 16 Millionen abgeschlossenen Zahnzusatzversicherungen zählen diese Verträge zu den erfolgreichsten Produkten der PKV-Branche.

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