Mit einem Freibetrag ist das nun anders. Künftig muss der Kassenbeitrag nur noch auf jenen Anteil der Betriebsrente gezahlt werden, der tatsächlich diesen Freibetrag übersteigt. Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt folglich auf weniger als 10 Euro Kassenbeiträge. Es profitieren also alle, die entsprechende Anwartschaften erworben haben: auch jene Betriebsrentner mit sehr hohen Bezügen.

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Ärgerlich ist die neue Regel für Rentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Für sie soll die Entlastung nämlich nicht gelten. Weiterhin müssen sie den vollen Kassenbeitrag zahlen, wenn die "alte" Freigrenze überschritten ist.

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