Kurz vor Weihnachten hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Millionen Betriebsrentner entlasten soll. Konkret sollte bereits seit dem 1. Januar 2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro auf Betriebsrenten gelten. Wer weniger Rente hat, für den entfallen die Krankenkassen-Beiträge komplett. Dieser Freibetrag soll jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst werden.

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Zuvor mussten die Ruheständler auf ihre Bezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten. Ein Umstand, der die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge enorm schmälert. Zwar galt bisher eine Freigrenze von 155,75 Euro im Monat. Aber Freigrenze heißt eben nicht Freibetrag. Der Unterschied: Wenn die Betriebsrente über diesem Betrag liegt, und sei es nur um einen Cent, müssen die Ruheständler Stand jetzt den vollen Beitrag auf die komplette Betriebsrente zahlen.

Mit einem Freibetrag ist das anders: künftig muss der Kassenbeitrag nur noch auf jenen Anteil der Betriebsrente gezahlt werden, der tatsächlich diesen Freibetrag übersteigt. Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt folglich auf weniger als 10 Euro Kassenbeiträge. Es profitieren also alle, die entsprechende Anwartschaften erworben haben: auch jene Betriebsrentner mit sehr hohen Bezügen. Der Freibetrag gilt sowohl für laufende monatliche Zahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen.

Bereits zur Verabschiedung des Gesetzes hatte der GKV-Spitzenverband gewarnt, dass die technische Umsetzung zum 1. Januar 2020 nicht machbar sei. Die Kassen würden schlicht mehr Zeit brauchen. So würde anfangs wie gewohnt der volle Beitrag abgebucht: Die Versicherten sollen das Geld dann später wieder zurückerstattet bekommen.

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Aus der Warnung ist nun Realität geworden. Laut GKV-Spitzenverband würden aktuell alle Zahlstellen mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesetzes arbeiten. Doch für hunderttausende Betriebsrentner heißt es vorerst warten. Sie müssen wohl noch Monate auf eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen ausharren. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Das berichtet die Nachrichtenagentur "dpa". Auch liege der Nachrichtenagentur ein Infoblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) vor. Darin heißt es, dass es "noch einige Monate dauern könne" bis die zu viel entrichteten Beiträge zurückerstattet würden. Dies könne sich "sogar bis zum Ende des Jahres 2020" ziehen.

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