Die duale Ausbildung in der Versicherungswirtschaft wird von Grund auf modernisiert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang Juli das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt, ein sogenanntes Neuordnungsverfahren für den Kaufmann bzw. die Kauffrau für Versicherungen anzuschieben, so berichtet am Montag der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ein solches Verfahren soll neue Lehrpläne und -ordnungen festlegen, wenn die Ausbildung für einen Beruf mit den tatsächlichen Anforderungen nicht mehr Schritt halten kann.

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neuer Schwerpunkt: IT und digitales Know-how

Hintergrund, weshalb die Ausbildung nun umgekrempelt werden soll, sind sich wandelnde Tätigkeitsprofile in der Versicherungswirtschaft. Vor allem die digitalen Kompetenzen und entsprechende kommunikative Fähigkeiten sollen künftig verstärkt geschult werden, berichtet der GDV. Zudem soll es mehrere Wahlqualifikationen geben, in denen entsprechende Kenntnisse vertieft werden können.

Auf neue Eckpunkte des Berufes hatten sich zuvor bereits die Sozialpartner der Versicherungswirtschaft geeinigt: auf Arbeitgeberseite der BWV Bildungsverband und auf der Arbeitnehmerseite die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Die zunehmende Digitalisierung der Geschäfts- und Arbeitsprozesse erfordert eine Modernisierung der Ausbildung“, sagt Frank Walthes, Vorstandsvorsitzender des BWV Bildungsverbands. Zwar wurde die Ausbildungsordnung zuletzt 2006 angepasst: darin aber IT-spezifische Kompetenzen nicht genug berücksichtigt.

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Der BWV selbst hat mit einer breitangelegten Studie 2016 künftige Tätigkeitsprofile der Nachwuchskräfte in der Versicherungswirtschaft definiert. Als eine Folge soll in der dualen Berufsausbildung nun eine sogenannte „hybride Wahlqualifikation“ geschaffen werden: Sie soll Versicherungsfachwissen mit IT-Know-how verbinden, damit die Berufsanfänger an der IT-Schnittstelle der Versicherer eingesetzt werden können.

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