Wie jede Wirtschaftskrise, wird es auch infolge der aktuellen Corona-Krise Unternehmenspleiten geben. Dies wird wohl zweifelsohne auch einige Versicherungsmakler treffen - direkt und indirekt. Aktuell wird im Bezug auf das Coronavirus viel schwarz gemalt und Panik verbreitet. Es dürfte jedoch jedem Vermittler der Ernst der Lage klar sein.

Anzeige

Denn vor allem Kunden, die beispielsweise in Kurzarbeit sind oder ihren Job schon verloren haben, suchen gerade händeringend nach Möglichkeiten Geld einzu sparen. Der ein oder andere Verbraucher könnte dabei auf den Gedanken kommen, seine Versicherungen zu kündigen. Das wäre ohne Zweifel ein fataler Fehler – insbesondere, wenn es um Vorsorge geht.

Deshalb müssen Vermittler aktuell gut auf dieses Szenario vorbereitet sein und entsprechende Lösungen aufzeigen, die nicht in einer Kündigung münden. Denn in den meisten Verträgen sind sowieso Regeln für Notlagen verbaut. Diese beinhalten beispielsweise Regelungen zum Aussetzen der Dynamik, bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden aber auch zu Teilauszahlungen bei Altersvorsorge-Verträgen.Viele Versicherer und Maklerpools haben aufgrund der Corona-Krise Storno-Sonderlösungen gestrickt. Diese sollen dabei helfen, dass Kunden ihre Verträge eben nicht kündigen oder beitragsfrei stellen.

Die Regelungen sind grundlegend von Versicherer zu Versicherer und Tarif zu Tarif unterschiedlich. Alle diese Regelungen zu kennen, ist sicher fast unmöglich. Der Maklerdienstleister Franke und Bornberg hat passend dazu einen digitalen Helfer gebastelt. Der sogenannte fb-Vorsorgeretter solle in den bereichen Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung viele der, in den AGB festgeschrieben, Klauseln durchleuchten. „Unser Vorsorgeretter unterstützt Vermittler und Versicherer digital, schlank und effektiv. Darüber hinaus sichert er den Bestand und schützt vor Provisionsstorno. In einem Online-Gespräch können Berater die verschiedenen Optionen zum Vertragserhalt schnell und unkompliziert direkt am Bildschirm aufzeigen.“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Kündigungen in der Krise vermeiden

Zusätzlich hat das Unternehmen aus Hannover einige Argumente zusammengetragen, mit denen Vermittler ihre Kunden jetzt vor unbedachten Kündigungen bewahren können.

Warum Altersvorsorge jetzt nicht gekündigt werden sollte:

  • Auf keinen Fall alte hochverzinste Tarife kündigen. Gerade in Zeiten der Krise ist die höhere Überschussbeteiligung Gold wert.
  • Gleiches gilt für Fondsgebundene Versicherungen: Reale Verluste gibt es erst dann, wenn man sie realisiert! Daher bei Geldbedarf eher zu einem Darlehen greifen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitskraftsicherung erhalten:

Anzeige

  • Wer kündigt, hat keine Gewissheit, je wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Denn ein Neuabschluss bringt bekanntlich eine neue Gesundheitsprüfung mit sich.
  • Eine Infektionsklausel greift in den meisten Fällen nur, wenn ein Berufsverbot 6 Monate bestand oder voraussichtlich 6 Monate bestehen wird. Die Infektionsklausel wird so, wie es zurzeit aussieht, im Falle des Coronavirus nicht leisten. Menschen werden zwar nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter Quarantäne gestellt, gelten nach wenigen Wochen aber wieder als geheilt.

Vermittler ihre Kunden jetzt vor unbedachten Kündigungen bewahren können.

Anzeige