In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung sein „Corona-Schutzschild“ für notleidende Selbstständige und Unternehmen aktiviert. Schnelle und unbürokratische Gelder wurden all Jenen versprochen, die „in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen“. Rund 50 Milliarden Euro sollen dazu dienen, Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen durch Zahlung von Nothilfen vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

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Die Höhe der Nothilfen, die für Kleinunternehmen und Selbstständige versprochen werden, unterscheidet sich nach Anzahl der Mitarbeiter. So sollen Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9.000 Euro als Einmalzahlung für den Zeitraum von drei Monaten erhalten können. Bei einer Unternehmensgröße von fünf bis zehn Beschäftigten hingegen können für den gleichen Zeitraum insgesamt 15.000 Euro als Einmalzahlung erhalten werden.

Die Mittel müssen über das jeweilige Bundesland oder die jeweiligen Förderbanken abgerufen werden. Die Informationslage ist auch wegen der Anzahl der unterschiedlichen Fördermethoden und der Tatsache, dass die Bundesländer teilweise unterschiedliche Regelungen haben, sehr schwierig und schlicht unübersichtlich.

Der Vermittlerverband AfW mit Sitz in Berlin hat deshalb eine Übersicht für Versicherungsvermittler erstellt. „Wir wollen allen Vermittlerinnen und Vermittlern eine Übersicht über mögliche Fördermöglichkeiten geben. Daher haben wir die Förderinstrumente nach Bundesland gegliedert und auch gleich die jeweilige Antragsstelle verlinkt“, so AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

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Die Übersicht ist auf der Homepage des AfW erreichbar und wird ständig aktualisiert. „Wir rufen alle Finanzdienstleister auf, uns bei der Aktualität dieser Übersicht zu unterstützen. Wenn Sie neue Fördertöpfe kennen, Informationen rund um die Beantragung oder schlicht Tipps haben, dann teilen Sie uns diese bitte mit. Davon profitiert dann jeder Einzelne.“, fordert Rottenbacher die Branche auf.

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