Kurz vor Weihnachten hat die Bayerische Staatsregierung von Markus Söder (CSU) einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der Sparerinnen und Sparer zugute kommen soll. Zum einen sollen private Neu- und Altkunden von Banken vor Negativzinsen geschützt werden. Zum anderen sollen bestimmte Kapitalgewinne aus Aktien und kapitalbildenden Lebensversicherungen steuerfrei gestellt werden. Das berichtet der „Bayerische Rundfunk“ am Freitag.

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Keine Negativzinsen für Kleinsparer

Laut dem Zeitungsbericht sieht der Antrag zunächst vor, Negativzinsen für Privatsparer zu verbieten. Wenn das nicht funktioniere und als Eingriff in Wettbewerbsrecht gewertet werde, so sollen Negativzinsen alternativ im bestimmten Umfang von der Steuer absetzbar sein: auch Kreditinstitute sollen zusätzlich einen Steuerrabatt auf die Abgabe bekommen. „Dann müssten sie vielleicht nicht Negativzinsen an Kunden weitergeben“, sagt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem Bayerischen Rundfunk.

Entsprechend dem Vorschlag von Bayern soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Weitergabe von Negativzinsen als „Verwahrentgelte“ an Bankkunden einzuschränken. Zumindest bedürfe es einer Abfederung der Belastungswirkungen über das Steuerrecht - auch für Kleinsparer. Negativzinsen sollen steuerlich berücksichtigt werden: zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag.

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sorgt dieses Vorhaben für Kopfschütteln. Negativzinsen würden Kleinsparer bisher ohnehin kaum betreffen, sagt ein Sprecher des Verbandes laut BR. Schlimmer noch: Der Steuerrabatt sei geradezu ein Anreiz für die Banken, möglichst hohe Negativzinsen den Sparern in Rechnung zu stellen, um dann selbst ebenfalls von Steuervorteilen zu profitieren.

Einmalzahlungen aus kapitalbildenden Leben-Policen sollen wieder steuerfrei werden

Darüber hinaus will Bayern Steuern auf Kapitallebensversicherungen abschaffen, sofern sie als Einmalzahlung ausgeschüttet werden. Aktuell müssen stark vereinfacht Kapitalerträge aus ab Januar 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen versteuert werden. Der Kapitalertrag ist dabei die Differenz zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge.

Wird der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen und das Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Kapitalertrags steuerpflichtig. Für nach 2012 abgeschlossene Verträge ist das Erreichen eines Mindestalters von 62 Jahren erforderlich. Ohne Begünstigung werden 25 Prozent Prozent Kapitalerstragssteuer plus Kirchensteuer und Solidarausgleich für die kapitalbildenden Policen fällig.

Hier will die CSU die Bürger entlasten. Die Forderung Bayerns: Die Erträge sollen bei der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 62 Jahren wieder steuerfrei gestellt werden.

Doch damit nicht genug. Zusätzlich möchte das Land das Aktiensparen attraktiver machen: einerseits soll der Sparer-Pauschbetrag angehoben werden, andererseits müssten langfristig gehaltene Aktien im Privatvermögen wieder steuerfrei veräußert werden können, heißt es auf der Webseite des Bundesrates zu der Initiative. Am Freitag, dem 20. Dezember, stellte Bayern seine Pläne im Bundesrat vor, diese wurden an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss übergeben. Ende Januar soll darüber beraten werden. Die zugehörige Drucksache ist auf der Webseite des Bundesrates herunterladbar.

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Auch die Steuerbegünstigungen von Einkünften aus Vermögen sieht der Dachverband der Verbraucherzentralen kritisch: Sie habe eine Umverteilungswirkung von unten nach oben. "Leute, die viel Geld haben und das in Aktien anlegen, können das geltend machen. Und die steuerliche Förderung wird von der Allgemeinheit getragen", sagt Christian Ahlers vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber dem Bayrischen Rundfunk.

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